Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Auch Uber darf Mietwagenpreise senken. Was das für deine nächste Fahrt durch Köln bedeutet, erfährst du hier.
Gute Neuigkeiten für alle Kölnerinnen und Kölner, die gerne Fahrdienste wie Uber nutzen: Das Verwaltungsgericht Köln hat per Eilbeschluss entschieden, dass auch Uber die städtischen Mindestentgelte für Mietwagenfahrten nicht mehr einhalten muss. Das bedeutet: Die Preise könnten bald wieder deutlich günstiger werden – und das ist eine ziemlich große Sache für den Kölner Nahverkehrsmarkt.1
Zur Erinnerung: Die Stadt Köln hatte ab dem 1. Juni 2026 per Allgemeinverfügung festgelegt, dass Mietwagenunternehmen ihren Fahrgästen ein Mindestbeförderungsentgelt berechnen müssen. Dieses durfte höchstens 20 Prozent unter dem Kölner Taxitarif für die gleiche Strecke liegen. Rabatte – zum Beispiel durch App-Vermittlung – durften den Preis nicht unter diese Untergrenze drücken. Die Folge: Fahrten mit Uber und Bolt in Köln wurden nach der Einführung spürbar teurer.1
Betroffen von der Regelung waren übrigens alle Fahrten, die nicht mindestens eine Stunde vor Fahrtantritt vorbestellt wurden – also quasi der gesamte spontane Alltagsverkehr.1
Bereits am 24. Juli hatte das Verwaltungsgericht Köln in einem ersten Eilbeschluss entschieden, dass die Mindestpreisregelung rechtswidrig ist. Damals betraf die Entscheidung zunächst nur den Anbieter Bolt und ein Mietwagenunternehmen. Andere Dienste – darunter Uber – mussten die städtischen Vorgaben vorerst noch einhalten.1
Doch jetzt, am darauffolgenden Freitag, erging ein weiterer Beschluss (Aktenzeichen 18 L 1489/26): Auch Uber und ein weiteres Mietwagenunternehmen dürfen ihre Preise nun senken und wieder Angebote machen, die mehr als 20 Prozent unter dem Taxitarif liegen. Das Gericht begründete seine Entscheidung genauso wie eine Woche zuvor: Oberbürgermeister Torsten Burmester habe die Mindestpreise nicht ohne expliziten Beschluss des Stadtrats einführen dürfen. Außerdem hätte er keine Regelungen erlassen dürfen, die auch für Fahrten außerhalb des Kölner Stadtgebiets gelten.1
Die Reaktion der Stadtverwaltung bleibt abwartend. Ob die erneute Niederlage vor Gericht dazu führt, die Allgemeinverfügung zurückzunehmen oder anzupassen, war zunächst nicht zu erfahren. Die Stadt hat die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW einzulegen – laut Verwaltungsgericht Köln ist das bisher nicht geschehen.1
OB Torsten Burmester meldete sich mit einem klaren Statement zu Wort: Bei der Frage der Ratsbeteiligung sehe er Interpretationsspielraum, wolle aber erneut das Gespräch mit der Politik suchen. Inhaltlich sieht er den Bundesgesetzgeber in der Pflicht: „Wir werden aber erneut das Gespräch mit der Politik suchen. Bei der inhaltlichen Kritik sehe ich den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, diese aufgetretene Regelungslücke in Form einer kommunenübergreifenden Lösung zu füllen. Sonst sind dem Missbrauch und der Umgehung der einzelnen kommunalen Regelungen Tür und Tor geöffnet“, so Burmester.1
Übrigens ist Köln gerade nicht nur in Sachen Fahrdienste politisch in Bewegung. Wie wir in einem früheren Beitrag berichtet haben, findet im November auch die Wahl zur Kölner Seniorenvertretung statt – ein weiteres Zeichen dafür, dass die Domstadt in vielen Bereichen neu aufgestellt wird.2
Konkret heißt das: Wenn du Uber oder Bolt für deine nächste Fahrt durch Köln nutzt, könnte es bald wieder günstiger werden – zumindest für diese beiden Anbieter. Andere Unternehmen müssen die städtischen Vorgaben vorerst noch einhalten. Wie es weitergeht, hängt davon ab, ob die Stadt Köln die Entscheidung anficht oder die Allgemeinverfügung anpasst. Wir halten dich auf dem Laufenden!1
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