Am Gelsenkirchener Hauptbahnhof scheiterten am 8. August zwei Fluchtversuche: Die Bundespolizei verhaftete zwei per Haftbefehl gesuchte Männer – einer davon…
Am 8. August war der Gelsenkirchener Hauptbahnhof Schauplatz gleich zweier Festnahmen – und beide Male dachten die Betroffenen, sie könnten einfach weglaufen. Spoiler: Hat nicht geklappt. Die Bundespolizei verhaftete an einem einzigen Tag zwei gesuchte Männer, die beide versucht hatten, sich einer Kontrolle zu entziehen. 1
Gegen 00:05 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 37-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Kaum hatte die Überprüfung begonnen, ergriff der Mann aus Warendorf die Flucht. Was er nicht einkalkuliert hatte: Ein aufmerksamer Reisender reagierte sofort und hielt den Flüchtigen fest. 1
Bei der anschließenden Festnahme leistete der 37-Jährige aktiven Widerstand gegen die Einsatzkräfte. Die Beamten fesselten ihn und brachten ihn ins Bundespolizeirevier Gelsenkirchen. Ein Fingerabdruckabgleich brachte dann ans Licht, warum er so dringend wegwollte: Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen gefährlicher Körperverletzung vor. Von einer ursprünglichen Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren hatte er noch 60 Tage zu verbüßen – die er nun direkt in einer Justizvollzugsanstalt antritt. 1
Kaum waren die Stunden vergangen, passierte am selben Tag gegen 18:30 Uhr das Gleiche noch einmal. Ein 36-jähriger Deutscher versuchte ebenfalls, während einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof zu flüchten. Die Bundespolizisten stellten ihn jedoch umgehend, legten ihm Handschellen an und brachten ihn zur Wache. 1
Hier wurde es richtig brenzlig: Der wohnungslose Mann wurde gleich von zwei Behörden gesucht. Gegen ihn lagen zwei Untersuchungshaftbefehle des Amtsgerichts Leverkusen wegen Betrugs sowie ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor. Den geforderten Betrag des Vollstreckungshaftbefehls in Höhe von 630 Euro – inklusive 93 Euro Verfahrenskosten – konnte er nicht aufbringen. Damit droht ihm zusätzlich eine 63-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er zur Vorführung vor dem zuständigen Haftrichter ins zentrale Polizeigewahrsam überstellt. 1
Beide Fälle zeigen ziemlich deutlich: Wer per Haftbefehl gesucht wird und denkt, eine spontane Flucht löst das Problem, liegt falsch. Ob mitten in der Nacht oder am späten Nachmittag – die Bundespolizei am Gelsenkirchener Hauptbahnhof war beide Male schneller. Im ersten Fall half sogar ein couragierter Bürger dabei, den Flüchtigen zu stoppen. So funktioniert Community im besten Sinne. 1
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