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Betrunken auf dem E-Scooter: Bielefelder dachte, er wird verfolgt
11. August 2026

Ein 24-Jähriger fuhr betrunken und unter Drogen auf einem E-Scooter durch Bielefeld – und dachte, er wird verfolgt. Die Polizei beendete die Fahrt.

Schlangenlinien in der Nacht – und eine ziemlich abenteuerliche Erklärung

Was für eine Nacht in Bielefeld! Ein 24-jähriger E-Scooter-Fahrer sorgte in der Nacht von Samstag auf Sonntag, den 09.08.2026, gegen 01:15 Uhr für einen ziemlich kuriosen Polizeieinsatz – und seine Begründung für den Sturz hat definitiv niemand auf dem Zettel gehabt.1

Schlangenlinien, Gegenspur und ein Bordstein

Alles begann an der Schloßhofstraße in Bielefeld: Insassen eines PKW bemerkten die unsichere Fahrweise des Mannes und meldeten die Schlangenlinienfahrt der Polizei. Aber das war noch nicht alles – zufällig war auch ein Polizist aus Herford privat mit drei Begleiterinnen in Richtung Drögestraße unterwegs und beobachtete das Geschehen ebenfalls aus nächster Nähe.1

Der E-Scooter-Fahrer fuhr laut Polizeibericht mehrfach in den Gegenverkehr – zum Glück befanden sich dort keine anderen Verkehrsteilnehmer. In Höhe der Gerhart-Hauptmann-Straße war dann Schluss: Der Mann stieß gegen den Bordstein, stürzte – blieb dabei aber unverletzt.1

Die Erklärung? Er dachte, er wird verfolgt

Jetzt kommt der Teil, bei dem man kurz schlucken muss: Der 24-Jährige erklärte den Streifenbeamten, dass er sich umgeschaut habe, weil er sich verfolgt gefühlt habe – und deshalb gestürzt sei. Spoiler: Verfolgt wurde er nicht. Zumindest nicht bevor die Polizei auf den Plan trat.1

Der Bielefelder gab gegenüber den Beamten zu, sowohl Alkohol als auch Drogen konsumiert zu haben. Die anschließenden Vortests bestätigten das – beide verliefen positiv. Auf der Polizeiwache entnahm eine Ärztin Blutproben. Gegen den Mann wurden Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss eingeleitet.1

Finger weg vom E-Scooter – wenn du getrunken hast

Dieser Fall macht einmal mehr deutlich: Ein E-Scooter mag klein und harmlos wirken, aber rechtlich gilt er genauso wie ein Fahrzeug im Straßenverkehr. Wer angetrunken oder unter Drogeneinfluss auf dem Roller unterwegs ist, riskiert nicht nur sich selbst, sondern auch andere – und muss mit einem Strafverfahren rechnen.1

  • E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge
  • Alkohol- und Drogenfahrten sind auch auf dem E-Scooter strafbar
  • Zeugen und zufällig anwesende Polizisten können jederzeit eingreifen

Gut, dass in diesem Fall sowohl aufmerksame Zeugen als auch der privat fahrende Polizist schnell reagiert haben. Größerer Schaden konnte so verhindert werden. Bleibt zu hoffen, dass der 24-Jährige aus dieser Nacht seine Lektion gelernt hat – und das nächste Mal einfach zu Fuß geht oder ein Taxi ruft.1

Quellen

  1. POL-BI: E-Scooter-Fahrer fühlte sich verfolgt – Presseportal / Polizei Bielefeld


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