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Zu zweit auf dem E-Scooter: Unfall in Minden endet mit Verletzungen
20. August 2026

In Minden kollidierten zwei Jugendliche auf einem E-Scooter mit einer Laterne – die 15-Jährige wurde verletzt.

Schnell mal mitgenommen – und schon kracht’s

Kennst du das? Kurz den Kumpel oder die Freundin auf dem E-Scooter mitnehmen – klingt harmlos, ist aber nicht nur verboten, sondern auch richtig gefährlich. In Minden hat genau das jetzt zu einem Unfall geführt, der zum Glück glimpflich ausgegangen ist.1

Was ist passiert?

Am Mittwochabend gegen 18:15 Uhr war eine 15-jährige Mindenerin mit ihrem E-Scooter auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg der Stiftsallee unterwegs – und das nicht allein. Hinter ihr saß ihr 17-jähriger Begleiter. Zu zweit verlor sie die Kontrolle und kollidierte mit einer Straßenlaterne.1

Die 15-Jährige kam dabei zu Fall und zog sich leichte Verletzungen zu. Nach einer medizinischen Erstversorgung vor Ort wurde sie mit einem Rettungswagen ins Klinikum Minden gebracht. Ihr Begleiter blieb dem Bericht zufolge unverletzt.1

Das musst du über E-Scooter wissen

Die Polizei Minden-Lübbecke nutzt den Vorfall, um noch einmal klar auf eine wichtige Regel hinzuweisen: Die Mitnahme einer zweiten Person auf einem E-Scooter ist verboten – Punkt.1 Kein Wenn und Aber. Wer trotzdem zu zweit fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern vor allem die eigene Gesundheit und die der Mitfahrenden.

Warum ist das so gefährlich? E-Scooter sind technisch nur für eine Person ausgelegt. Mit zwei Personen an Bord verändert sich das Gleichgewicht, die Bremswege werden länger und die Lenkung reagiert anders. Gerade auf Rad- und Gehwegen, wo es enge Kurven oder Hindernisse wie – ja, genau – Straßenlaternen gibt, kann das schnell schiefgehen.1

Alle Regeln rund um E-Scooter auf einen Blick

  • Nur eine Person pro E-Scooter erlaubt
  • E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder der Fahrbahn genutzt werden – nicht auf Gehwegen (außer es gibt einen kombinierten Geh-/Radweg)
  • Helmpflicht gibt es zwar nicht, aber ein Helm schützt trotzdem
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten
  • Der Scooter muss versichert sein (Versicherungskennzeichen erforderlich)

Mehr Infos zu den geltenden Regeln rund um E-Scooter gibt es direkt bei der Polizei NRW.1

Fazit: Lieber kurz zu Fuß als lang im Krankenhaus

Der Vorfall in Minden zeigt mal wieder: Was nach einer schnellen und unkomplizierten Lösung aussieht, kann böse enden. Also – nächstes Mal lieber laufen oder dem Freund/der Freundin sagen, dass er oder sie sich selbst einen Scooter schnappt. Sicher ist sicher!

Quellen

  1. POL-MI: Mit Laterne kollidiert: Zu zweit auf einem E-Scooter – Polizei Minden-Lübbecke via Presseportal


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