Zwei Zwillingsbrüder versuchten in Lünen Parfüm zu klauen, verletzten Mitarbeiter und griffen die Polizei an. Einer landete am Ende im Polizeigewahrsam.
Was wie eine schlecht geplante Aktion aus einem Film klingt, hat sich am Montagnachmittag (14. September) tatsächlich in der Lüner Innenstadt abgespielt: Zwei 26-jährige Zwillingsbrüder aus Waltrop und Selm versuchten in einer Drogeriefiliale Parfüm zu stehlen – und haben dabei eine Fehlentscheidung nach der nächsten getroffen. Spoiler: Der Abend endete für einen der beiden im Polizeigewahrsam.1
Gegen 14:30 Uhr wurden die Beamten der Polizeiwache Lünen alarmiert. Ladendetektive hatten die beiden Männer bereits festgehalten, nachdem diese versucht hatten, Parfüm zu entwenden. Doch damit nicht genug: Bei ihrem Fluchtversuch aus dem Geschäft verletzten die beiden auch noch zwei Mitarbeiter.1
Als die Polizei eintraf, zeigte sich schnell, dass die Brüder stark alkoholisiert waren und ihr aggressives Verhalten auch gegenüber den Beamten fortsetzten. Erst unter Androhung des Distanzelektroimpulsgerätes – also des Tasers – beruhigten sie sich kurz. Kurze Zeit später versuchte einer der Brüder jedoch, einen Polizisten zu schlagen. Das Ergebnis: Handfesseln für beide.1
Zur erkennungsdienstlichen Behandlung brachte das Streifenteam die Männer zur Polizeiwache Lünen. Anschließend wurden sie entlassen – und erhielten zusätzlich einen Platzverweis für die gesamte Lüner Innenstadt. Die Polizei fertigte Anzeigen wegen räuberischen Diebstahls und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.1
Für die Beamten war der Fall damit eigentlich abgeschlossen – nicht aber für den 26-jährigen Waltroper. Der nutzte die Zeit nach seiner Entlassung offenbar, um sich erneut mit Alkohol zu versorgen, ignorierte den Platzverweis und tauchte ein weiteres Mal an der Polizeiwache Lünen auf. Da er sich wieder aggressiv verhielt, brachte ihn ein Streifenteam kurzerhand in den Polizeigewahrsam – diesmal zur Ausnüchterung.1
Dieser Fall zeigt mal wieder, dass Ladendiebstahl alles andere als ein Kavaliersdelikt ist – erst recht, wenn dabei Mitarbeiter verletzt und Polizisten angegriffen werden. Räuberischer Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind ernsthafte Straftaten mit entsprechenden Konsequenzen. Für den Waltroper endete der Montag jedenfalls hinter Gittern – zumindest bis zur Ausnüchterung.1
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