Unfall in Erwitte: An einer ausgefallenen Ampel kollidierten zwei Autos – drei Personen wurden verletzt und ins Krankenhaus gebracht.
In Erwitte ist es am Mittwoch, dem 16. September 2026, zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen – und der hätte womöglich verhindert werden können. Gegen 16:03 Uhr kollidierten zwei Pkw an der Kreuzung Berger Straße/Hüchtchenweg. Das besonders Brisante daran: Die Lichtzeichenanlage an dieser Kreuzung war zum Unfallzeitpunkt außer Betrieb.1
Laut Polizeiangaben fuhr einer der Unfallbeteiligten den Hüchtchenweg aus östlicher Richtung entlang und wollte die Berger Straße geradeaus überqueren. Zur gleichen Zeit näherte sich ein zweiter Pkw auf der Berger Straße aus Richtung Berge kommend in Richtung Erwitte. Im Kreuzungsbereich kam es dann zur Kollision – der Wagen aus dem Hüchtchenweg wurde dabei am linken Heck erwischt.1
Der Aufprall hatte dramatische Folgen: Das getroffene Fahrzeug drehte sich, dabei löste sich ein mitgeführter Anhänger vom Pkw. Das Auto prallte anschließend noch gegen einen Ampelmast. Wirklich glimpflich lief das für keinen der Beteiligten ab.1
Am Pkw des ersten Unfallbeteiligten entstand erheblicher Sachschaden: Die Anhängerkupplung wurde abgerissen, das Heck des Fahrzeugs stark beschädigt. Der Anhänger selbst blieb nach den vorliegenden Feststellungen unbeschädigt.1
Das zweite beteiligte Fahrzeug traf es noch heftiger: Front und Beifahrerseite waren nach dem Crash stark eingedrückt. Der Wagen war nicht mehr fahrtüchtig und musste von einem Abschleppunternehmen abtransportiert werden.1
Der Fahrer des zweiten Fahrzeugs sowie zwei weitere Insassen wurden nach dem Unfall zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Über die genaue Schwere der Verletzungen liegen bislang keine weiteren Informationen vor.1
Die Kreispolizeibehörde Soest hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen. Klar ist schon jetzt: Eine ausgefallene Ampel an einer vielbefahrenen Kreuzung kann schnell zur Gefahrenfalle werden. Wer in so einer Situation unterwegs ist, sollte besonders vorsichtig fahren und im Zweifelsfall die Vorfahrtsregeln ohne Lichtzeichen kennen – rechts vor links gilt dann nämlich wieder.1
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