Bei Grenzkontrollen am Flughafen Dortmund wurden mehrere Haftbefehle vollstreckt. Ein 29-Jähriger und ein 35-Jähriger wurden festgestellt und festgenommen.
Am 4. Juli führte die Bundespolizei am Dortmunder Flughafen Kontrollen im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung durch. Dabei wurde ein 29-jähriger afghanischer Staatsbürger festgestellt, der sich mit einem gültigen Aufenthaltstitel auswies. Bei der Überprüfung seiner Daten trat jedoch eine Fahndungsausschreibung zutage. Er war im November 2023 vom Amtsgericht Dortmund wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er die geforderte Geldsumme direkt vor Ort entrichtete, durfte er schließlich seine Reise nach Spanien antreten.
Einen Tag später, am 5. Juli, kontrollierten die Beamten die Einreise eines Flugs aus Montenegro. Hier stellten sie einen 35-jährigen Mann fest, bei dem zwei Fahndungsausschreibungen vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal suchte ihn aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Wuppertal wegen Beleidigungen. Zudem arbeitete auch die Staatsanwaltschaft Duisburg an einem Haftbefehl betreffend eines Diebstahls. Da der Mann die geforderte Geldstrafe von über 6.100 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
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