Beamte der Bundespolizei beschlagnahmten eine Pistole bei einem Mann im Essener Hauptbahnhof.
Am 27. Oktober wurde die Bundespolizei im Essener Hauptbahnhof auf einen 36-jährigen Mann aufmerksam, der sich verdächtig verhielt. Der Mann trug eine Schreckschusspistole in seinem Rucksack, wofür er keinen kleinen Waffenschein vorweisen konnte. Gegen 23:40 Uhr, als er die Polizeistreife bemerkte, versuchte er, sich schnell zu entfernen.
Auf eine Nachfrage zu seinem Aufenthalt gab der Bottroper keine Auskunft. Auch die Frage, ob er gefährliche Gegenstände bei sich hätte, verneinte er. Bei einer Einsichtnahme seines Rucksacks fanden die Beamten die geladene Schreckschusswaffe. Diese war zwar mit einem Prüfzeichen versehen, das Führen in der Öffentlichkeit ohne einen kleinen Waffenschein ist jedoch nicht erlaubt.
Da der Mann bereits polizeibekannt ist und keinen Waffenschein hatte, wurde die Waffe sichergestellt. Er gab an, die Pistole zur Selbstverteidigung mitzuführen. Nachdem die Beamten ihn darüber belehrten, erhielt er einen Platzverweis für den Hauptbahnhof. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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