Einsatzkräfte der Bundespolizei entdeckten Haftbefehle am Hauptbahnhof Bochum und Gelsenkirchen.
Am 7. Oktober führte die Bundespolizei einstige Kontrollen an den Hauptbahnhöfen in Bochum und Gelsenkirchen durch, bei denen bei zwei Männern Haftbefehle festgestellt wurden. Im Gelsenkirchener Hauptbahnhof bat ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn die Einsatzkräfte um Hilfe, da ein 46-jähriger wohnungsloser Mann des Platzes verwiesen werden sollte. Bei der Kontrolle des Mannes stellte sich heraus, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München vorlag. Er war aufgrund von Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.170 Euro verurteilt worden, konnte diese jedoch nicht aufbringen und wurde daraufhin festgenommen.
Am Bochumer Hauptbahnhof wurde am Abend gegen 19:20 Uhr ein 26-jähriger syrischer Staatsangehöriger überprüft. Auch bei ihm lag ein Haftbefehl vor, die Staatsanwaltschaft Bochum suchte nach ihm. Er hätte entweder eine Geldstrafe von 1.830 Euro zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 61 Tagen antreten müssen. Der Mann konnte einen Verwandten kontaktieren, der die Summe beglich, woraufhin er aus der Wache entlassen wurde.
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