Zoll führt bundesweite Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch.
Am Freitag, den 19. September 2025, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel dieser Schwerpunktprüfung war insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns sowie die Überprüfung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen.
Das Hauptzollamt Bielefeld war ebenfalls beteiligt. In diesem Rahmen wurden 63 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, die insgesamt 250 Beschäftigte in verschiedenen Betrieben befragten. Diese Prüfungen ergaben in 96 Fällen Unregelmäßigkeiten, darunter Verstöße gegen den Mindestlohn in 79 Fällen, den Verdacht der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen in sieben Fällen und illegale Beschäftigung in drei Fällen.
Des Weiteren wurden insgesamt zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie vier Strafverfahren eingeleitet. Die Zollbeamten führen umfassende Nachprüfungen durch, um die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abzugleichen. Der Fokus der Zollbehörden liegt besonders auf dem Gastgewerbe, das eine wichtige Branche in Deutschland darstellt und den Regelungen des Mindestlohngesetzes unterliegt.
Der allgemeine Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro pro Stunde. Durch die Prüfungen trägt der Zoll zur Sicherung der Sozialsysteme und der Staatseinnahmen bei, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
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