Im Drogenprozess in Düsseldorf erhielten sieben Angeklagte hohe Haftstrafen, darunter der Hauptangeklagte „Kokain-Kalle“ mit zwölf Jahren.
Der Prozess gegen sieben Angeklagte, die wegen internationalen Drogenhandels in Düsseldorf verurteilt wurden, ist mit hohen Haftstrafen zu Ende gegangen. Unter den Angeklagten befindet sich der Haupttäter, bekannt als „Kokain-Kalle“, der wegen bandenmäßigem Kokainhandel zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Karl-Heinz E., 64 Jahre alt, betrieben in der Nähe von Breckerfeld ein sogenanntes „Angelparadies“. Hier bot er Anglern die Möglichkeit, gegen Gebühr Forellen zu fangen, während er im Hintergrund ein weitreichendes Drogenhandelsnetzwerk führte. Insgesamt wurden etwa 900 Kilogramm Kokain durch Europa geschmuggelt, wobei die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft und dem Landeskriminalamt Düsseldorf über einen Zeitraum von mehreren Jahren durchgeführt wurden.
Fünf weitere Männer und zwei Frauen aus dem Umfeld von Karl-Heinz E. wurden ebenfalls verurteilt. Ihre Haftstrafen reichen von vier Jahren und drei Monaten bis zu acht Jahren. Die Gruppe soll im Auftrag der italienischen Mafia mehr als 50 Kurierfahrten durchgeführt haben, wobei Karl-Heinz E. als Hauptorganisator fungierte.
Die Einnahmen aus dem Drogenhandel, die Karl-Heinz E. angeblich über zwei Millionen Euro betrugen, konnten nicht vollständig nachvollzogen werden. Teile des Geldes wurden vermutet, über die Angelteiche des Angeklagten gewaschen worden zu sein. Bei den Festnahmen wurden hohe Bargeldsummen sichergestellt, was auf den Umfang der kriminellen Aktivitäten hinweist.
Die Drogenkuriere operierten unter dem Deckmantel harmloser Reiseziele, wobei Männer und Frauen wechselnd eingesetzt wurden, um unauffällig zu bleiben. Für ihre Dienste erhielten die Fahrer 150 Euro pro Kilogramm Drogen, während die Beifahrer pauschal 500 Euro erhielten.
Bis auf Karl-Heinz E., bei dem das Gericht eine hohe Fluchtgefahr sieht, wurden die Haftbefehle für die anderen Angeklagten zunächst außer Vollzug gesetzt. Viele von ihnen hatten bereits längere Zeit in Untersuchungshaft verbracht, was bei der endgültigen Festsetzung ihrer Strafe berücksichtigt wird.
Ein aufgrund der laufenden Ermittlungen gegen eine weitere Frau eingeleitetes Verfahren wurde eingestellt, da sie bereits in Italien zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war.
Die Urteile unterstreichen die Schwierigkeiten, die mit der Bekämpfung des internationalen Drogenhandels verbunden sind und lenken die Aufmerksamkeit auf die Tätigkeiten des organisierten Verbrechens in Deutschland.
Quelle: Rheinische Post
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