Bundespolizei leitet Ermittlungen gegen Bahnmitarbeiter ein, der Fundsache zum Verkauf anbot.
Am Mittwochmorgen thematisierte ein Vorfall im Hauptbahnhof Hamm die rechtlichen Grenzen des Umgangs mit Fundsachen. Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn bot eine Fundsache, einen Mast für Surfer, im Internet zum Verkauf an.
Der Eigentümer, der das Surf-Zubehör vor drei Wochen in einem Zug vergessen hatte, stieß beim Surfen im Internet auf das Verkaufsangebot des Bahnmitarbeiters. Daraufhin informierte er die Bundespolizei und vereinbarte eine Übergabe am Hauptbahnhof.
Die Einsatzkräfte beobachteten die Übergabe und schritten ein, als sich herausstellte, dass es sich tatsächlich um das Eigentum des 21-Jährigen handelte. Der Bahnmitarbeiter gab an, den Mast während Ausbesserungsarbeiten an einem defekten Streckenschild gefunden zu haben.
Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung gegen den 48-jährigen Mitarbeiter eingeleitet und den Surf-Mast an den ursprünglichen Eigentümer übergeben.
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