Nach einer Gerichtsverhandlung beleidigte ein Angeklagter lautstark einen Bundespolizisten in Gelsenkirchen. Ermittlungen wurden eingeleitet.
Im Rahmen eines Verfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz kam es in Gelsenkirchen zu einem Zwischenfall vor dem Amtsgericht. In der 27. Kalenderwoche 2024 fand die Gerichtsverhandlung statt, bei der der Tatverdächtige erneut auffiel.
Nach seiner Aussage als Zeuge beleidigte der Angeklagte lautstark einen Bundespolizisten, der im Verfahren als Zeuge fungierte. Der Vorfall ereignete sich, als der Beamte das Gericht verlassen wollte. Der Beschuldigte filmte den Polizisten und machte Porträtaufnahmen, bevor er sich von der Szene entfernte.
Die Ermittlungen ergaben, dass der 33-jährige Täter, der während einer Kontrolle im Hauptbahnhof Gelsenkirchen Betäubungsmittel bei sich hatte, nicht bedacht hatte, dass dem Bundespolizisten seine Daten bekannt waren. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz eingeleitet.
Bundespolizei Gelsenkirchen
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