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Köln-Esch: Betroffene klagen nach Überschwemmung um Entschädigung

Nach einer Überschwemmung in Köln-Esch kämpfen zwei Bewohner um Schadensersatz von der Stadt.

Köln-Esch: Nach Überschwemmung klagen jetzt zwei Betroffene

Nach einer gravierenden Überschwemmung, die im Mai 2024 drei Wohnhäuser in der Ringstraße in Köln-Esch betroffen hat, sind die betroffenen Bewohner noch immer auf der Suche nach Entschädigung. Wie die Rundschau Online berichtet, klagen zwei der Eigentümer, Markus D. und Sarah W. (Namen geändert), gegen die Stadt Köln und die Stadtentwässerungsbetriebe (Steb), nachdem die Ursache für die Überschwemmung auf eine Verstopfung des Vorflutkanals zurückzuführen ist.

Die Schäden, die durch die Wassermassen entstanden sind, belaufen sich auf etwa 75.000 Euro. Bei ihrer Rückkehr aus dem Urlaub mussten D. und W. feststellen, dass ihr Keller durch die eingedrungenen Wassermengen erheblich beschädigt wurde. Der Vorflutkanal, der direkt hinter ihrem Grundstück verläuft, war übergelaufen und hatte nicht nur ihr Haus, sondern auch zwei benachbarte Grundstücke überflutet.

Die betroffenen Bewohner führen die Ursache des Überlaufs auf die mangelnde Wartung des Kanals zurück. D. berichtet, dass ein Mitarbeiter der Steb den verwahrlosten Zustand des Kanals bestätigte und das Versäumnis der Wartungsarbeiten als „grob fahrlässig“ bezeichnete. Nach dem Vorfall kam es zunächst zu einer Zusage seitens der Stadt, die für die Schäden aufkommen wollte, jedoch wurde die Schadensregulierung nach einem halben Jahr abgelehnt.

Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen argumentierte, dass bei Inspektionen des Kanals keine Besonderheiten festgestellt wurden und der angeschuldigte Sperrmüll nicht nachweisbar war. Dieser Zustand wurde als Vandalismusschaden gewertet, für den keine Verantwortung der Stadtentwässerungsbetriebe bestehe. Zudem verwies das Amt auf ein angebliches „Starkregenereignis“, von dem jedoch keine substantielle Beweise vorliegen. Die Niederschlagsmenge am 21. Mai 2024 betrug lediglich 2,4 Liter pro Quadratmeter, was weit unter der definierten Grenze für Starkregen liegt.

Trotz der Einwände von D. und W. und deren Vorschläge, sich einer Sammelklage anzuschließen, halten Stadt und Steb an ihrer Ablehnung fest. Die beiden Betroffenen haben mittlerweile rechtliche Schritte eingeleitet und sich anwaltlich vertreten lassen. Sie empfinden den Umgang der Stadt mit ihrer Situation als „dreist“ und sind enttäuscht über die fehlende Bereitschaft zur Lösung des Problems.

„Riskiert man lieber eine Klage, als sich mit der Sache auseinanderzusetzen? Dieser Umgang mit den Bürgern ist sehr fragwürdig“, äußert D. seine Bedenken.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Bewohner von Köln-Esch sich weiterhin in einem belastenden Rechtsstreit befinden, während ihre durch die Überschwemmung beschädigten Kellerräume ungenutzt bleiben.

Quelle: Rundschau Online

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