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Prozess um Machetenattacke in Düsseldorf: Angeklagte berufen sich auf Notwehr

Im Prozess in Düsseldorf behaupten die Angeklagten, sie hätten in Notwehr gehandelt. Ein 36-Jähriger wurde schwer verletzt.

Prozess um lebensgefährliche Machetenattacke in Düsseldorf

Am heutigen Tage hat am Düsseldorfer Landgericht der Prozess gegen zwei Kioskbetreiber begonnen, die beschuldigt werden, im vergangenen Oktober einen 36-Jährigen mit einer Machete angegriffen und schwer verletzt zu haben. Die beiden Angeklagten, 48 und 34 Jahre alt, sehen sich dem Vorwurf des versuchten Totschlags und der Körperverletzung gegenüber.

Notwehr als Verteidigungsstrategie

Über ihre Verteidiger erklärten die Brüder, dass sie in der fraglichen Situation nur in Notwehr gehandelt hätten. Dies geschah demnach, weil der Mann zuvor massiven körperlichen Angriffen gegen sie ausgeübt habe. Die Schilderungen der beiden Angeklagten stehen jedoch im Widerspruch zu den Aussagen des 36-Jährigen, der als Zeuge im Prozess auftrat.

Der Vorfall vor dem Kiosk

Übereinstimmend berichteten beide Seiten von einem Vorfall, der sich am Kiosk der Schwester der Angeklagten ereignete. Der 36-Jährige hatte offenbar auf den Boden gespuckt. Dieser Handlung erklärte er vor Gericht, dass er Asthmatiker sei und dies nicht mit einer Provokation in Verbindung bringe. Im Gegenteil, die Brüder behaupteten, diese Geste sei eine bewusste Provokation des Mannes gewesen, der in der Nachbarschaft wohne.

Aussagen der Beteiligten

Der jüngere Bruder schilderte den verletzten Mann als aggressiv, der ihn beschimpft und bedroht habe. Aus Angst rief er seinen älteren Bruder um Hilfe, der, als er eintraf, sofort attackiert worden sein soll. Der 36-Jährige hingegen stellt klar, dass er sich in einer Überlebenssituation befunden habe und nur mit Mühe entkommen konnte. Nach der Auseinandersetzung erfolgte eine Notrufmeldung durch Nachbarn.

Familienkonflikt als Hintergrund

Die Auseinandersetzung steht anscheinend im Kontext eines langanhaltenden Konflikts zwischen den Kioskbetreibern und der Familie des Opfers. Der Hintergrund reicht zurück zur Kündigung der Schwiegermutter des 36-Jährigen, die zuvor im Kiosk gearbeitet hatte. Hierbei wurde behauptet, sie habe illegale Geschäfte im Viertel eingefädelt, was zu einem schlechten Ruf der Betreiber geführt habe.

Die nächste Verhandlung findet im Rahmen des laufenden Verfahrens bis zum 22. September statt.

Quellen: WDR, Landgericht Düsseldorf, Staatsanwaltschaft Düsseldorf

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