Bundespolizei erhebt 500 Euro Sicherheitsleistung nach Fund einer Schrotpatrone.
Am Sonntagabend entdeckten Einsatzkräfte der Bundespolizei bei einer routinemäßigen Sicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn eine einzelne Schrotpatrone im Handgepäck eines Reisenden. Der 27-jährige Mann aus Österreich war auf dem Weg zu seinem Flug, als das Röntgengerät den verdächtigen Gegenstand anzeigte. Bei der Kontrolle wurde die scharfe Schrotpatrone festgestellt.
Obwohl der Reisende eine nationale waffenrechtliche Berechtigung aus Österreich besitzt, war er nicht im Besitz einer Genehmigung, die ihm das Mitführen von Munition in Deutschland oder im Luftverkehr erlaubt. Die Bundespolizei informierte ihn über die relevanten rechtlichen Bestimmungen und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erhoben.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen. Die Bundespolizei betont, dass das Mitführen von Munition, Waffen und ähnlichen Gegenständen im Handgepäck grundsätzlich verboten ist. Reisende werden dazu angehalten, sich vor dem Flug über die geltenden nationalen und internationalen Vorschriften zu informieren.
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