Im Prozess um den Terroranschlag in Solingen beschreibt eine Medizinerin die Verletzungen als lebensgefährlich.
Im Prozess um den Terroranschlag während eines Stadtfestes in Solingen hat eine Rechtsmedizinerin von der Uni-Klinik Düsseldorf aussagen müssen. Der Vorfall ereignete sich im August 2024 und führte zum Tod von drei Menschen sowie zu schweren Verletzungen bei acht weiteren.
Der angeklagte Täter, Issa Al H., steht vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und hat die Taten gestanden. Bei der Messerattacke erlitten die meisten Opfer Verletzungen in der Halsregion, die als „konkret lebensgefährlich“ eingestuft wurden. Dies berichtete die Rechtsmedizinerin im Prozess und wies darauf hin, dass in diesem Bereich „lebenswichtige Strukturen auf engem Raum“ verlaufen, wie die Halsschlagader und zahlreiche Nervenbahnen.
Die Medizinerin betonte, sie habe in ihrer Laufbahn bisher ein derartiges Ausmaß an Messerverletzungen nicht gesehen. Typischerweise treten bei Messerangriffen Verletzungen in Bauch- und Brustbereich auf, während die Halsregion seltener betroffen ist. Die im Prozess präsentierten Fotos der Verletzten ließen erkennen, dass der Angreifer offenbar gezielt auf den Hals seiner Opfer eingestochen hat.
Die Folgen dieser Verletzungen waren gravierend; viele der Betroffenen erlitten hohen Blutverlust und waren auf Notoperationen angewiesen. Letztendlich wurde festgehalten, dass die Zahl der Todesopfer durchaus höher hätte sein können.
Eine der verletzten Personen, Bärbel V., kann seit dem Angriff ihren rechten Arm kaum noch bewegen oder benutzen. In einer früheren Aussage sprach sie von einer 70-prozentigen Heilungschance für ihren Arm. Ein neurologischer Gutachter, der sie kürzlich erneut untersuchte, äußerte jedoch Zweifel an dieser Einschätzung. Er stellte fest, dass das Regenerationspotenzial gering sei, was darauf hindeutet, dass der aktuelle Zustand wahrscheinlich dauerhaft bleibt.
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