Einschätzung des Verwaltungsgerichts zu paramilitärischem Auftreten und Fahnen bei Rechtsdemo in Münster. Polizei prüft zahlreiche Fahnen.
Im Vorfeld einer anstehenden Demonstration in Münster hat das Verwaltungsgericht die Einschätzung der Polizei zum paramilitärischen Auftreten von rechten Demonstranten am 5. Juli bestätigt. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass durch Marschformationen und das Tragen von Fahnen der Eindruck einer militärischen Zusammenkunft erweckt wurde, was Erinnerungen an nationalsozialistische Aufzüge weckte.
Unter Berufung auf vorliegendes Bildmaterial entschied das Gericht, dass die äußere Erscheinung der Versammlung objektiv geeignet war, Militarismus zu symbolisieren und den Eindruck von Gewaltbereitschaft zu vermitteln. Die Versammlung weckte Bedenken hinsichtlich der Einschüchterung anderer Bürger.
Der für die Demonstration Verantwortliche hatte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht, um eine restriktive Anordnung der Polizei zu kippen. Diese hatte das Auftreten in paramilitärischer Form untersagt. Dem Eilantrag wurde jedoch nicht stattgegeben.
Darüber hinaus wird die von der Polizei angekündigte Beschränkung der Anzahl von Flaggen während der Versammlung besonders geprüft. Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass eine Restriktion möglich ist, sollten zahlreiche gleichartige Fahnen verwendet werden.
Die versammelten Polizeikräfte werden am Samstag besonders auf die Fahnen achten und deren Einfluss auf die Gesamtwirkung der Versammlung bewerten.
Polizei Münster
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