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Wichtige Hinweise des Zolls zu Bestellungen aus dem Ausland
26. November 2025

In der Vorweihnachtszeit und rund um Black Friday gibt es wichtige Zollhinweise für Bestellungen und Geschenkesendungen aus dem Ausland.

Wichtige Informationen für Verbraucher

In der Vorweihnachtszeit und insbesondere rund um den Black Friday verzeichnen der Onlinehandel und Geschenksendungen ein stark erhöhtes Versandaufkommen. Verbraucher, die Geschenke oder Schnäppchen aus dem Ausland bestellen, sollten sowohl die Lieferzeiten als auch die zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen beachten.

Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten gelten folgende Regelungen:

  • Waren mit einem Wert bis 150 Euro unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die 19% beträgt (7% für bestimmte Waren wie Lebensmittel oder Bücher) sowie eventuell Verbrauchsteuern auf alkoholische Produkte.
  • Waren über 150 Euro sind ebenfalls der EUSt unterworfen, zusätzlich fallen abhängig von der Ware Zollgebühren an.
  • Geschenksendungen von Privatpersonen sind bis zu einem Wert von 45 Euro abgabenfrei, vorausgesetzt, die Waren sind nicht verboten oder mengenbeschränkt.

Für Sendungen innerhalb der EU sind keine Zollformalitäten erforderlich, jedoch müssen bei Paketen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren die entsprechenden Steuern entrichtet werden.

Verbraucher sollten bei Bestellungen auf die Gefahr von Fälschungen achten. Der Zoll beschlagnahmt gefälschte Waren, was zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Zudem ist die Produktsicherheit wichtig; daher sollten beim Einkauf nur Produkte mit gültigen CE-Kennzeichnungen und Warnhinweisen gewählt werden.

Beim Versand von Tabakwaren nach Deutschland ist zu beachten, dass solche ohne gültige deutsche Steuerzeichen beschlagnahmt werden.

Verbraucher wird geraten, sich vor dem Kauf umfassend auf der Webseite des Zolls zu informieren. Für schnelle Auskünfte steht ein Chatbot zur Verfügung, und es gibt Online-Tools zur Berechnung möglicher Einfuhrabgaben.

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