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Autos an Geldautomatensprenger vermietet? - Prozessbeginn

Ein Paar aus Gronau soll schnelle Autos an Geldautomatensprenger vermietet haben. Nun steht das Duo in Düsseldorf vor Gericht. Der erste Verhandlungstag dauert nur wenige Minuten.

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Geldautomaten-Sprengungen: Polizei setzt auf Handyvideos Guido Schulmann/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein junges Paar aus Gronau muss sich in Düsseldorf vor Gericht verantworten, weil es schnelle Autos an Geldautomatensprenger vermietet haben soll. Dem 23-Jährigen und einer 22-Jährigen werden unter anderem Beihilfe zu Sprengstoffexplosionen und zu besonders schwerem Diebstahl vorgeworfen. 

Im Laufe des Jahres 2023 war der Polizei aufgefallen, dass die Fahrzeuge der Autovermietung auffällig oft in der Nähe von Geldautomatensprengungen gesichtet wurden. In der Folge war der Gronauer Autovermieter überwacht worden, die Telefone des Paares wurden abgehört und die Chats mitgelesen. 

Der 23-jährige Angeklagte habe die Wagen gezielt an Personen aus dem Umfeld der Geldautomatensprenger vermietet, ist die Staatsanwaltschaft nun überzeugt. Seine 22-jährige Partnerin habe als Angestellte der Autovermietung mitgewirkt. Die beiden Angeklagten sollen sich häufig darüber ausgetauscht haben, welche Geldautomaten mit Hilfe ihrer Mietwagenflotte gesprengt wurden.

Der Prozessbeginn am Freitag dauerte gerade einmal zehn Minuten. Nicht einmal die Anklage wurde verlesen. Die Verteidiger beantragten sofort die Aussetzung des Verfahrens. Sie hätten unvollständige Anklageschriften erhalten. «In der Anklagefassung, die wir haben, fehlen Taten und Tatzeiträume. So ist eine vernünftige Vorbereitung auf das Verfahren nicht möglich», sagte ein Verteidiger.

Daraufhin unterbrach die Vorsitzende Richterin die Verhandlung und ließ die aktuelle Anklagefassung für alle Beteiligten kopieren. Anschließend gab sie bekannt, dass der Prozess in einer Woche fortgesetzt wird. «Diese Unterbrechung müsste zur Vorbereitung reichen.»

Der 23-Jährige hatte die Autovermietung im August 2022 gegründet. Er soll durch hohe Mietpreise selbst finanziell von den Automatensprengungen profitiert haben. «Zumindest in einem Fall starb ein unbeteiligter Verkehrsteilnehmer bei der rasanten Flucht der Täter vor den Einsatzkräften», sagte eine Gerichtssprecherin. Für den aktuellen Strafprozess sind bis Ende April 14 Verhandlungstage angesetzt.

© dpa-infocom, dpa:250124-930-354259/1