Bislang rund 60 Klagen gegen NRW-Krankenhausreform
Die Reform der Krankenhauslandschaft in NRW sorgt weiter für Widerstand. Überall im Land ziehen Kliniken gegen die Landesregierung vor Gericht.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Gegen die vom Land geplanten Veränderungen in der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft regt sich weiter Widerstand. Bei den sieben Verwaltungsgerichten im Land sind bereits rund 60 Klagen gegen den Krankenhausplan NRW eingegangen. Das hat eine dpa-Umfrage bei den Gerichten ergeben. Allein beim Verwaltungsgericht Köln sind 18 Klagen eingegangen, wie ein Sprecher sagte.
In der Regel wollen Kliniken nicht akzeptieren, dass sie eine bestimmte Behandlung künftig nicht mehr anbieten dürfen. Die Klagen richten sich formell gegen die Feststellungsbescheide, die von den Bezirksregierungen nach dem neuen Krankenhausplan NRW verschickt wurden. Wann zum ersten Mal ein Richter in der Sache entscheiden könnte, sei noch an keinem Verwaltungsgericht absehbar, teilten die Gerichtssprecher mit.
Auswirkungen für alle gut 300 Krankenhäuser in NRW
Mitte Dezember 2024 wurde den gut 300 NRW-Krankenhäusern verbindlich mitgeteilt, welche Leistungen sie zukünftig anbieten dürfen. Das führt zu Veränderungen in der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums wurden rund 6.200 Einzelentscheide getroffen, welche Klinik welche Behandlung anbieten darf.
Durch eine stärkere Spezialisierung bei den Kliniken will Minister Karl-Josef Laumann (CDU) sicherstellen, dass Patienten eine bestmögliche Versorgung erhalten.
Notfälle sollen weiterhin überall behandelt werden
Gleichzeitig soll eine ortsnahe Notfallversorgung erhalten bleiben. Ziel ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung erreichbar ist. Auch Intensivmedizin müsse flächendeckend vorgehalten werden.
NRW ist das erste Bundesland mit einem solchen Modell. Die neue Struktur tritt zum 1. April 2025 in Kraft. Für bestimmte Leistungsgruppen sind Übergangsfristen bis Ende 2025 vorgesehen, damit die Kliniken genug Zeit für die Umstellung oder Schließung von Abteilungen haben.