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Datenschutzbeauftragte: Polizeigesetz jetzt überarbeiten

Das Bundesverfassungsgericht sieht Probleme in NRW. Bettina Gayk fordert das Innenministerium auf, die Gelegenheit grundlegend zu nutzen.

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Datenschutzbeauftrage Rolf Vennenbernd/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Polizeigesetz fordert die NRW-Datenschutzbeauftragte die Landesregierung auf, die Vorschriften von Grund auf zu überarbeiten. Gleich mehrere Schwachstellen des Gesetzes sollten behoben werden, sagt Bettina Gayk laut Mitteilung. 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Freitag einen Beschluss veröffentlicht, nachdem das Polizeigesetz in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bis Ende des Jahres hat das Land jetzt Zeit, das Gesetz zu überarbeiten. Dabei geht es um die Befugnisse der Polizei bei längerfristigen Observationen, bei denen Fotos gemacht und gespeichert werden. Für den tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte müssen laut Karlsruhe die Eingriffsschwellen konkreter gefasst und höher angesetzt werden.

Gayk begrüßt diese Entscheidung und fordert, dass weitere Schwachstellen beseitigt werden. So habe das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2022 Teile des Polizeigesetzes von Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt. Auch hieraus ergebe sich Anpassungsbedarf für NRW. Das gelte ebenso für Entscheidungen zu polizeilichen Datenanalyseverfahren. «Die entsprechende Norm für NRW entspricht diesen Vorgaben nicht», so Gayk in Richtung des für eine Neuregelung zuständigen NRW-Innenministeriums. 

Weitere Punkte sind aus Sicht der NRW-Datenschutzbeauftragten eine Verwaltungsvorschrift zur Datenspeicherung von Personen, gegen die ein Strafverfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde und eine Regelung im Polizeigesetz zur Überprüfung von Unternehmen und deren Mitarbeitern auf mögliche Gefährder bei Großveranstaltungen wie Konzerten oder Sportturnieren. «Bislang arbeitet die Polizei hier lediglich mit Einwilligungen der betroffenen Personen. Dies ist in vielen dieser Konstellationen jedoch nicht ausreichend», erklärt Gayk.

© dpa-infocom, dpa:250107-930-336813/1