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Einbruch, Flucht und Auto-Brand - Fast fünf Jahre Haft

Nach einem Einbruch lieferte sich ein Mann mit gestohlenem Auto eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Der Fahrer schüttelte die Beamten ab, das Auto brennt aus. Nun wurde der 34-Jährige verurteilt.

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Amts- und Landgericht in Mönchengladbach Marius Becker/dpa

Mönchengladbach (dpa/lnw) - Im Prozess um einen Einbruch mit Verfolgungsjagd und angezündetem Fluchtwagen hat das Landgericht Mönchengladbach einen Mann zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der 34-Jährige gestand in dem Prozess, Mitte Februar in Niederkrüchten in ein Einfamilienhaus eingebrochen und Schmuck sowie das Auto vor der Tür gestohlen zu haben.

Zum Auftakt hatte der Angeklagte ausgesagt, dass er und sein Bekannter damals Karneval gefeiert hätten. «Als uns das Geld ausgegangen ist, haben wir uns spontan entschlossen, in das leere Haus einzubrechen», so der Mann. Das junge Ehepaar, dem das Haus gehört, war zur Tatzeit nicht zu Hause. Ein Nachbar sah jedoch das Auto wegfahren. 

Auto nach Verfolgungsjagd in Flammen

Nachdem die Polizei den Wagen geortet hatte und stoppen wollte, hatte der Angeklagte nach Überzeugung des Richters «deren Fahrzeug absichtlich gerammt». Anschließend kam es zur Verfolgungsjagd. Dem 34-Jährigen gelang es, seine Verfolger abzuschütteln. Das gestohlene Auto brannte später auf einem Feldweg in Niederkrüchten aus. Zehn Tage später wurde der Mann angetrunken und ohne Führerschein am Steuer eines Kleinwagens erwischt.

Nach eigener Aussage war der Angeklagte auch bei dem Einbruch angetrunken und sei von seinem Bekannten angestiftet worden. Der habe nach der anschließenden Verfolgungsjagd mit der Polizei auch das Auto angezündet, «um Spuren zu verwischen». Da diese Behauptung dem 34-Jährigen nicht zu widerlegen war, wurde der Mann vom zunächst erhobenen Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. «Obwohl sie mehr Grund hatten, ihre Spuren auf dem Fahrersitz zu verwischen», merkte der Vorsitzende Richter an. 

Weiterer Einbruchsversuch auf Konto des Angeklagten

Dem mehrfach und einschlägig vorbestraften Angeklagten wurden unter anderem schwerer Einbruchdiebstahl, tätlicher Angriff auf Polizisten, Verkehrsgefährdung und Fahren ohne Führerschein vorgeworfen. Außerdem rechnet ihm das Gericht auch einen weiteren Einbruchsversuch in Niederkrüchten zu. Dort hatte er einen Handschuh verloren, an dem sich seine DNA-Spuren fanden.

Der Richter begründete die Strafe mit den zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten sowie der Tatsache, dass die Taten während laufender Bewährung und eines in Berlin laufenden Revisionsverfahrens begangen wurden. Eine dort verhängte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren ist noch nicht rechtskräftig. 

Die Staatsanwaltschaft hatte im aktuellen Fall vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigerin des Mannes plädierte für unter drei Jahren. Ob sie das Urteil in der Revision anfechten wird, ließ sie zunächst noch offen.

© dpa-infocom, dpa:240725-930-184445/1