Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Freispruch im Prozess um Hammerattacke auf Polizisten

Ein Mann attackiert im Bahnhof in Mönchengladbach einen Polizisten. Vor Gericht wird er freigesprochen - weil er unter Wahnvorstellungen leidet.

ANTENNE NRW ANTENNE NRW GmbH & Co. KG
Amts- und Landgericht in Mönchengladbach Marius Becker/dpa

Mönchengladbach (dpa/lnw) - Nach einer Hammer-Attacke gegen einen Polizisten im Bahnhof von Mönchengladbach hat ein Gericht den offensichtlich verwirrten Täter vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Zwar bestehe kein Zweifel daran, dass der 22-Jährige den Beamten im vergangenen Juli angegriffen und verletzt habe. Allerdings sei der Angeklagte psychisch krank und leide unter Wahnvorstellungen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Einem Gutachter zufolge war der schizophrene Angeklagte zur Tatzeit schuldunfähig. Da ein Gutachten auch zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Mann nicht gemeingefährlich sei und von ihm nur eine geringe Gefahr für weitere schwere Straftaten ausgehe, sei auch eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie nicht infrage gekommen. 

Tat wurde aufgezeichnet

Der Mann hatte sich im vergangenen Juli von hinten drei Polizisten genähert und mit dem Hammer in Richtung Kopf eines Beamten geschlagen, der gerade noch auswich. Ein weiterer Schlag verletzte den Bundespolizisten leicht am Oberkörper. Der heute 22-Jährige wurde überwältigt. Überwachungskameras im Bahnhof und die Bodycams der Polizisten hatten die Tat aufgezeichnet.

Sein Mandant könne sich nicht an den Vorfall erinnern. Er sei aber schockiert gewesen, als er davon erfahren habe, sagte der Verteidiger des 22-Jährigen vor Gericht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin will prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Sie hatte in dem Prozess erfolglos ein weiteres Gutachten zur Gefährlichkeit des Angeklagten beantragt.

© dpa-infocom, dpa:250224-930-385876/1