Junge Mutter erstochen – Lebensgefährte verurteilt
Mitten in der Nacht soll ein Mann in Krefeld seiner Lebensgefährtin, der Mutter seiner zwei kleinen Kinder, ein Messer ins Herz gerammt haben. Das Gericht schickt ihn nun hinter Gitter.


Krefeld (dpa/lnw) - Weil er die Mutter seiner beiden kleinen Kinder erstach, hat das Landgericht Krefeld eine Haftstrafe von 12 Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags gegen einen 29-Jährigen verhängt. Eine vor Gericht gehörte Kinder-Psychologin geht davon aus, dass der vierjährige Sohn die Tat mitansehen musste. Der Junge sei eindeutig traumatisiert, berichtete sie. Ob er oder sein einjähriger Bruder wirklich Tatzeugen gewesen seien, ließe sich letztlich aber nicht klären, sagte der Richter.
Das Gericht ist überzeugt, dass der Verurteilte im vergangenen September seiner auf dem Bett liegenden Lebensgefährtin nachts ein Küchenmesser in die Brust gerammt hat. Dabei wurde das Herz der Frau durchstochen. Alarmierte Rettungskräfte konnten die zweifache Mutter nicht retten. Die 31-Jährige erlag noch am Tatort ihren Verletzungen.
Zwar äußerten sich die Richter überzeugt, dass der Verurteilte die Tat geplant und vorbereitet habe; für eine Verurteilung wegen Mordes reiche es aber nicht. Mordmerkmale wie Heimtücke, Hinterlist und Ausnutzung der Arglosigkeit des Opfers hätten sich nicht beweisen lassen. Der Verteidiger des 29-Jährigen kündigte an, das Urteil anzufechten.
Motiv bleibt im Verborgenen
Wie schon bei der Verlesung der Anklage zum Prozessauftakt folgte der Angeklagte der Urteilsverkündung ohne erkennbare Regung. Der Hintergrund der Tat blieb unklar. «Wir haben kein plausibles Motiv gefunden», räumte der Vorsitzende Richter ein. Der Angeklagte hatte die Messerattacke auf die 31-Jährige im Vorfeld bestritten und im Prozess geschwiegen.
Nachbarn hätten damals die Polizei verständigt und von einem lauten Streit des Paares berichtet. Der Angeklagte und das Opfer waren nach islamischem Recht verheiratet und hatten zum Tatzeitpunkt zwei gemeinsame Kinder im Alter von einem und vier Jahren.