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Klimaklage gegen RWE: Experten stellen Gutachten vor

Muss sich der Energiekonzern an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine Flutwelle beteiligen, die in Peru ein Haus treffen könnte? Das OLG Hamm setzt das Verfahren jetzt fort. Der Kläger kommt selbst.

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CO2-Klage eines peruanischen Bauern gegen RWE Guido Kirchner/dpa

Hamm (dpa) - Das Oberlandesgericht Hamm beschäftigt sich am Montag (10.00 Uhr) erneut mit der Zivilklage eines Landwirts und Bergführers aus Peru gegen den Energiekonzern RWE. Der 44-Jährige will erreichen, dass sich das Unternehmen an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine Flutwelle durch einen Gletschersee beteiligt, die sein Haus am Fuße der Anden treffen könnte. Die Flutwelle drohe dem Haus infolge des Abschmelzens eines Gletschers, was auf den weltweiten Temperaturanstieg zurückgeführt wird. Nach Ansicht des Klägers trägt RWE daran eine Mitverantwortung, weil das Unternehmen Treibhausgase verursacht. 

Zu den Gefahren für das Haus hat das Gericht zwei Gutachten erstellen lassen, die am Montag und Mittwoch besprochen werden sollen. Welche Schlüsse das Gericht aus den Verhandlungen zieht, wird es voraussichtlich erst an einem anderen Tag mitteilen. Der Kläger Saúl Luciano Lliuya will an beiden Tagen die Verhandlungen persönlich verfolgen. Unterstützt wird der Bergführer von der Stiftung Zukunftsfähigkeit und der Umweltorganisation Germanwatch.

Klage wurde schon 2015 erhoben

Das Landgericht Essen hatte die 2015 eingereichte Klage abgewiesen. In der Berufung hielt das OLG Hamm jedoch einen Anspruch des Klägers gegen RWE grundsätzlich für möglich, sofern der Kläger die von ihm behaupteten Tatsachen beweisen könne.

Um sich ein Bild vor Ort zu machen, waren im Mai 2022 eine Richterin und ein Richter aus Hamm, die beiden Gutachter mit ihren Teams und weitere Experten der Streitparteien nach Peru gereist. Die Wissenschaftler hatten dort Messungen vorgenommen, Bodenproben entnommen und Drohnenaufnahmen gemacht. Um die daraufhin erstellten Berichte geht es jetzt in Hamm.

© dpa-infocom, dpa:250317-930-405703/1