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Revision gegen Bewährungsstrafen nach Antisemitismus-Vorfall

Bei der Feier einer Burschenschaft schlagen Menschen einen Mann mit Gürteln und beleidigen ihn antisemitisch. Ein Landgericht bestätigt ein erstes Urteil - doch das akzeptieren die Angeklagten nicht.

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Heidelberg - Burschenschaft Normannia Uwe Anspach/dpa

 

Heidelberg (dpa/lsw) - In dritter Instanz muss sich das Oberlandesgericht Karlsruhe mit einem antisemitischen Vorfall bei der Burschenschaft Normannia in Heidelberg befassen, bei dem ein Mann als «Judensau» und «Drecksjude» beschimpft und mit Gürteln geschlagen wurde. Die zwei Angeklagten haben nach Auskunft des Landgerichts Heidelberg Revision gegen eine Entscheidung von Ende September eingelegt. Zuvor hatten mehrere Medien über den Gang vor das Oberlandesgericht berichtet.

Früherer AfD-Mitarbeiter betroffen

Das Landgericht hatte die Berufungen der Männer im Alter von 24 und 25 Jahren gegen ein Urteil des Amtsgerichts verworfen, das die beiden wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlicher Beleidigung schuldig gesprochen hatte. Die Haftstrafen von acht Monaten setzte es zur Bewährung aus. 

Der 25-Jährige war früher Mitarbeiter eines AfD-Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen. Der Düsseldorfer Landtag erlegte ihm infolge des Urteils unter anderem ein Betretungsverbot für weite Bereiche des Hauses auf. 

Ein Angeklagter akzeptierte Urteil

Nach früheren Angaben ereignete sich der Vorfall im Sommer 2020. Ein damals 25 Jahre alter Mann aus einer anderen Heidelberger Burschenschaft besuchte demzufolge eine Party mit etwa 30 Feiernden im Haus der Normannia. Dort habe er von seinen jüdischen Vorfahren berichtet und sei daraufhin malträtiert, beleidigt und unter anderem mit Münzen beworfen worden. Das Opfer erstattete Anzeige.

Das Amtsgericht hatte im Dezember 2022 drei Männer deswegen verurteilt. Einer von ihnen Männer nahm seine Berufung kurz vor dem Prozessbeginn am Landgericht zurück.

© dpa-infocom, dpa:241007-930-253615/1