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Solinger Vierfachmord: Rechtsradikale Motivation?

Nach dem Mord an einer bulgarischen Familie in Solingen hatten die Ermittler keine Hinweise für eine rechtsradikale Motivation des geständigen Brandstifters gesehen. War das vorschnell?

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Prozess wegen vierfachen Mordes und 21-fachen Mordversuchs Federico Gambarini/dpa

Wuppertal (dpa/lnw) - Im Prozess um den Vierfachmord von Solingen hat eine Rechtsanwältin auf rechtsradikale Inhalte hingewiesen, die in der Wohnung des geständigen Angeklagten auf Datenspeichern entdeckt wurden. Auf einer Festplatte seien 166 einschlägige Bilder und auch Chats mit rassistischen Inhalten gefunden worden, sagte die Nebenklagevertreterin. 

In den vom Angeklagten angezündeten Häusern hätten fast ausschließlich Menschen mit Migrationshintergrund gelebt. Eine der Brandstiftungen sei am Jahrestag der Pogromnacht gewesen. In einem Chat habe sich der Angeklagte zudem rassistisch geäußert. Ein Polizist sagte als Zeuge, die Festplatte trage den Namen der Lebensgefährtin des Angeklagten. Es sei unklar, wem die Inhalte zuzurechnen seien. Zeugen hatten den Angeklagten als politisch links beschrieben. Auch die Ermittler hatten nach der Tat keine Hinweise für eine rechtsradikale Motivation gesehen.

Bei dem tödlichen Feuer starben zwei kleine Kinder und die Eltern

Der mutmaßliche Mörder und Brandstifter hat bereits umfassend gestanden. Bei dem tödlichen Feuer am 25. März 2024 starb in Solingen eine bulgarische Familie im Dachgeschoss - die 28 und 29 Jahre alten Eltern und ihre beiden Töchter im Alter von drei Jahren sowie wenigen Monaten. Als Motiv gab der Angeklagte «Stress mit der Vermieterin» an. Ihm war wegen Mietrückständen gekündigt worden.

Der deutsche Angeklagte gestand neben mehreren Brandlegungen auch eine Macheten-Attacke, bei dem er einen Bekannten lebensgefährlich verletzte. Der 40-Jährige muss sich in Wuppertal wegen vierfachen Mordes und Mordversuchen an bis zu 21 Menschen vor Gericht verantworten. Der Prozess wird fortgesetzt. Am kommenden Freitag soll der vom Gericht bestellte Psychiater sein Gutachten über den Angeklagten vorstellen.

© dpa-infocom, dpa:250310-930-399554/1