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Stromio-Sammelklage auch gegen Manager und Mutterkonzern

Ende 2021 hatte der Stromhändler Stromio viele Lieferverträge gekündigt. Kunden rutschten in die teure Ersatzversorgung. Bald befasst sich ein Gericht mit einer Schadensersatzklage gegen den Händler.

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Sammelklage gegen Stromhändler Stromio Guido Kirchner/dpa

Frankfurt/Kaarst (dpa) - Die Verbraucherzentrale Hessen hat ihre Sammelklage gegen den Stromhändler Stromio erweitert. Die Musterfeststellungsklage gegen die Stromio GmbH sei nun auch auf einen Manager sowie den Mutterkonzern, die Universal Utility International GmbH & Co KG, ausgeweitet worden. «Mit diesem Schritt erhöhen wir die Chancen der betroffenen Verbraucher, ihre Erstattungsansprüche im Anschluss an die Musterfeststellungsklage durchsetzen zu können», erklärte Kerstin Wolf von der Verbraucherzentrale Hessen laut einer Mitteilung. Nach Einschätzung von Stromio hat die Klageerweiterung der Verbraucherzentrale keine Aussicht auf Erfolg, wie das Unternehmen über einen Anwalt auf dpa-Anfrage erklären ließ. 

Die Verbraucherzentrale hatte Stromio vor dem Oberlandesgericht Hamm auf Schadensersatz verklagt (Az. 2 MK 1/22), nachdem der im nordrhein-westfälischen Kaarst ansässige Discounter Ende 2021 zahlreiche langfristige Lieferverträge gekündigt hatte. Branchenkenner gingen damals davon aus, dass mehrere hunderttausend Kunden von der Kündigung durch Stromio betroffen waren.

Laut Verbraucherzentrale rutschten die Betroffenen in eine teure Ersatzversorgung, erfuhren davon aber oft erst Wochen später. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen waren die Kündigungen rechtswidrig und begründen einen Anspruch auf Schadensersatz.

Stromio hatte die Kündigungen mit unvorhersehbaren «Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen» begründet. Aufgrund der aggressiven russischen Außenpolitik und der Vorbereitung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine seien bereits zu diesem Zeitpunkt die Bezugspreise für Stromio um bis zu 1000 Prozent gestiegen, erklärte ein Stromio-Anwalt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

«In rechtlicher Sicht kam es durch die geopolitisch bedingte drastische Erhöhung der Energiepreise zu einer Störung der Geschäftsgrundlage, die zur Kündigung der Verträge berechtigte», so der Anwalt weiter. Anstatt eine Insolvenz zu riskieren, habe sich Stromio dazu entschieden, die bestehenden Verträge außerordentlich zu kündigen und kundenorientiert abzuwickeln. Im Gegensatz dazu hätten viele Energieversorger Insolvenz angemeldet, was zu schwerwiegenden Negativfolgen für Kunden, Banken und die Gesamtwirtschaft geführt habe.

Mündliche Verhandlung am 17. April vor dem OLG Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm will den Fall am 17. April mündlich verhandeln. Betroffene könnten sich bis zum 16. April in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren, so die Verbraucherzentrale weiter. «Der kostenlose Eintrag ist bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung möglich», hieß es.

© dpa-infocom, dpa:250318-930-407515/1