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Verabschiedung von Gesetz zu Grundsteuer verzögert sich

Die Grundsteuerreform könnte das Wohnen wohl vielerorts verteuern. NRW will das durch eine landeseigene Lösung verhindern. Ein Gesetzentwurf dazu geht nun aber ins Stocken.

Grundsteuer Bernd Weißbrod/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Verabschiedung eines umstrittenen Gesetzes der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen zur Grundsteuerreform verzögert sich. Im nordrhein-westfälischen Landtag beantragte die FDP-Fraktion nach der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der schwarz-grünen Landesregierung heute eine dritte Lesung. Normalerweise werden Gesetze bereits nach der zweiten Lesung verabschiedet. Die dritte Lesung soll einem Sprecher der CDU-Landtagsfraktion zufolge morgen stattfinden.

Differenzierung gegen übermäßige Belastung 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Städte und Gemeinden künftig statt eines einheitlichen Hebesatzes auch unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien für die Berechnung der Grundsteuer festlegen dürfen. Mit der Differenzierung will das Land eine übermäßige Belastung von Eigentümern von Wohnimmobilien vermeiden. 

Die Kommunen können die Option nutzen, müssen es aber nicht. Sie können auch weiterhin einen einheitlichen Hebesatz für Grundstücke festlegen. Das Land führt als Argument für differenzierte Hebesätze die regionalen Unterschiede in NRW an. So sind Wohngrundstücke im Raum Köln oder Düsseldorf besonders teuer. 

Grundsteuerreform will Aufkommensneutralität

Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von rund vier Milliarden Euro neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Damit finanzieren sie etwa Schulen, Kindergärten, Straßen und Spielplätze.

Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität. Das heißt, das Steueraufkommen in den einzelnen Kommunen soll nach der Reform in etwa so hoch sein wie vor der Reform. Für Menschen oder Unternehmen könnte die Grundsteuer aber auch steigen oder sinken. Ab 1. Januar 2025 müssen Immobilienbesitzer die Grundsteuer nach einer grundlegend neuen Berechnung zahlen. 

© dpa-infocom, dpa:240703-930-162906/2