Eine Pflegetochter klagt erneut gegen das Erzbistum Köln nach abgelehntem Schmerzensgeld. Der Fall wirft Fragen zur Verantwortung der Kirche auf.
Melanie F., ein Missbrauchsopfer, geht erneut gegen die Kirche vor Gericht, nachdem das Landgericht Köln ihre Forderung nach Schmerzensgeld abgelehnt hat. Im Juli 2025 wurde entschieden, dass das Erzbistum keine Verantwortung für den Missbrauch trägt, da dieser nicht im Rahmen der priesterlichen Tätigkeit stattfand.
Der Priester, der Melanie F. missbrauchte und sie schwängerte, war gleichzeitig ihr Pflegevater. Dieser ungewöhnliche Umstand wurde mit Genehmigung des damaligen Kardinals Joseph Höffner ermöglicht. Dokumente zeigen, dass das Erzbistum Köln sich intensiv mit der Frage beschäftigte, ob der Geistliche zwei Pflegekinder aufnehmen dürfe.
Die rechtliche Argumentation des Erzbistums, dass der Priester in seiner Funktion als Pflegevater handelte, stößt auf Kritik. Kirchenrechtler Thomas Schüller von der Universität Münster bezeichnet diese Auffassung als absurd. Melanie F.s Anwalt, Eberhard Luetjohann, weist darauf hin, dass der Priester das Mädchen während des Missbrauchs im Bad auch beichtete, was die Trennung zwischen Privatleben und priesterlicher Funktion infrage stellt.
Nach dem Urteil äußerte Melanie F., dass ihr Gerechtigkeitsgefühl aufgrund der erlebten Ungerechtigkeit leidet. Die Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch e. V.“ hat einen Spendenaufruf gestartet, um die Kosten für den erneuten Gerichtsprozess zu decken. Der Fonds soll sicherstellen, dass Missbrauchsopfer nicht aus finanziellen Gründen auf ihre Rechte verzichten müssen.
In kurzer Zeit wurden über 10.000 Euro für Melanie F.s Verfahren gespendet, was die breite Unterstützung für die Betroffene zeigt.
Der genaue Termin für den neuen Prozess vor dem Kölner Oberlandesgericht steht noch nicht fest. Das Erzbistum Köln äußerte sich erfreut über die Gerichtsentscheidung, betonte jedoch, dass es bei Missbrauch keine Gewinner gebe. Auf eine Anfrage zur Berufung reagierte das Erzbistum bislang nicht.
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