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Berufung gegen das Erzbistum Köln: Missbrauchsopfer kämpft um Gerechtigkeit

Melanie F. geht in Berufung, nachdem das Kölner Landgericht ihre Schmerzensgeldforderung abgelehnt hat.

Berufung gegen das Erzbistum Köln

Nach einem Urteil des Landgerichts Köln steht Melanie F. erneut vor Gericht. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Missbrauch, der ihr von einem katholischen Priester, der gleichzeitig ihr Pflegevater war, zugefügt wurde. Das Gericht hatte eine Forderung von Melanie F. nach Schmerzensgeld abgelehnt, woraufhin sie in Berufung geht.

Die Ereignisse, die zu diesem Urteil führten, liegen bereits mehrere Jahrzehnte zurück. Melanie F. berichtet von sexualisierter Gewalt, die ihr in den 1980er Jahren widerfahren ist. Die damalige Erlaubnis des Kardinals Joachim Meisner, dass der Priester zwei Pflegekinder aufnehmen durfte, wurde laut Dokumenten, die dem WDR vorliegen, im Erzbistum Köln intensiv diskutiert. Dennoch sah das Kölner Landgericht am 1. Juli 2025 keine Haftung des Erzbistums, da der Priester seine Taten nicht im Rahmen seiner priesterlichen Aktivitäten begangen habe.

Argumentation der Kirchenrechtler

Die Argumentation des Gerichts wird von Kirchenrechtlern wie Thomas Schüller von der Universität Münster als fragwürdig erachtet. Er argumentiert, dass ein Priester niemals privat sei und daher keine klare Trennung zwischen seinen verschiedenen Rollen ziehe. Melanie F.s Anwalt, Eberhard Luetjohann, hebt hervor, dass der Priester die Missbrauchshandlungen in einem privaten Rahmen begangen habe, was die Sache kompliziert macht.

Emotionale Belastung und Solidarität

In einem Interview äußerte Melanie F. ihre Erschöpfung durch den Prozess: „Die Emotionen sind kaputt, weil man mit so viel Ungerechtigkeit Erfahrung gemacht hat.“ Um die finanziellen Lasten des erneuten Verfahrens aufzufangen, hat die Betroffenen-Initiative ‚Eckiger Tisch e.V.‘ einen Spendenaufruf gestartet. Sie hofft, dass die Unterstützung den Betroffenen zugutekommt und hilft, die rechtlichen Auseinandersetzungen anzustreben.

Spendenaufruf und Solidarität

Der erste Prozess verursachte bereits über 30.000 Euro Kosten. Daher wurde ein Rechtshilfefonds eingerichtet, um den Betroffenen zu helfen. Innerhalb weniger Tage wurden bereits über 10.000 Euro für Melanie F.s Verfahren gesammelt, was die Welle der Solidarität gegenüber den Opfern von sexualisierter Gewalt zeigt.

Ausblick auf den Prozess

Der Prozessbeginn für die Berufung vor dem Kölner Oberlandesgericht ist noch nicht terminiert. Das Erzbistum Köln äußerte sich nach dem Urteil des Landgerichts erfreut über die Entscheidung, stellte jedoch klar, dass es beim Thema Missbrauch keine Gewinner gibt. Auf eine Anfrage des WDR zur Berufung hat das Erzbistum bisher nicht reagiert.

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