Ein Ehepaar aus Laer möchte auf ihrem Hof bestattet werden. Die Gemeinde diskutiert aktuell über eine Ausnahme der Bestattungsgesetze.
In Deutschland sind Bestattungen normalerweise nur auf Friedhöfen erlaubt. Ein Ehepaar aus Laer im Kreis Steinfurt hat jedoch den Wunsch geäußert, nach ihrem Tod auf ihrem eigenen Hof beerdigt zu werden. Diese Thematik wird aktuell von der Gemeinde Laer diskutiert.
Der alte Hof in Laer gehört seit Generationen der Familie. Der Sohn des Ehepaares, der den Hof übernommen hat, hat den Antrag für die Bestattung auf dem Grundstück eingegeben. An der Hofeinfahrt steht ein traditioneller Bildstock aus Sandstein, der für viele ländliche Anwesen im Münsterland charakteristisch ist. Nach dem Willen der über 80-jährigen Eltern soll hier ihre Asche vergraben werden. Der Sohn sieht in dieser Bestattungsform einen Trost und bezeichnet die Vorstellung, dass seine Eltern als „Schutzengel“ auf dem Hof bleiben, als wichtig für ihn.
Obwohl in der Gemeinde Laer bislang keine Bestattungen auf Privatgrundstücken erlaubt sind, ist die Diskussion um eine Ausnahmegenehmigung im Gemeinderat angestoßen worden. Dieser wird heute Abend (9. Juli) behandelt.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Matthias Heuermann berichtete, dass in seiner Partei unterschiedliche Meinungen zu dem Thema bestehen. Einige Ratsmitglieder könnten sich eine positive Haltung zu Aschebestattungen auf Privatanwesen vorstellen. Auch die Grünen, die zweitgrößte Fraktion im Laerer Gemeinderat, sind gespalten in ihrer Meinung. Sie sehen noch offene Fragen zur möglichen Umsetzung und den damit verbundenen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Nutzung des Grundstücks.
Die Gemeindeverwaltung unterstützt grundsätzlich die Idee der Aschebestattungen auf Privatgrundstücken. Das NRW-Bestattungsgesetz ermöglicht es, die Asche Verstorbener auf Grundstücken außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen oder zu vergraben, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
In anderen Kommunen Nordrhein-Westfalens sind bereits ähnliche Anträge genehmigt worden. In Lüdinghausen wurden seit 2023 elf Aschebestattungen auf Privatgrundstücken genehmigt, was diese Praxis jedoch zur Ausnahme macht und an strikte Auflagen gebunden ist. Die Bestattungsstelle muss einen Friedhofscharakter aufweisen und jederzeit öffentlich zugänglich sein. Zudem sind nur Aschebestattungen ohne Urne gestattet, und die Würde des Verstorbenen darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Entscheidung des Gemeinderates in Laer könnte damit nicht nur eine persönliche Angelegenheit für das Antragsteller-Ehepaar, sondern auch eine wegweisende Richtungsentscheidung für die Bestattungskultur in der Region sein. Ein Grundsatzbeschluss des Rates wird möglicherweise die Grundlage für zukünftige Bestattungen auf Privatgrundstücken bilden.
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