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BGH-Urteil: Vorher-Nachher-Werbung bei Schönheitsbehandlungen verboten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vorher-Nachher-Bilder für Schönheitsbehandlungen illegal sind.

BGH verkündet Urteil zu Werbung für Schönheitseingriffe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag entschieden, dass die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für minimal-invasive Schönheitseingriffe unzulässig ist. Das betrifft auch ästhetische Behandlungsmethoden, die mit einer Spritze – wie etwa Hyaluron-Unterspritzungen – durchgeführt werden. Diese Entscheidung ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Verbraucher.

Im Fokus des Verfahrens stand die Schönheitsklinik Aesthetify, die von den Influencern „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ betrieben wird. Die Verbraucherzentrale NRW hatte rechtliche Schritte gegen die Klinik eingeleitet und argumentiert, dass die Werbung gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoße. Das Oberlandesgericht Hamm gab der Verbraucherzentrale zunächst recht, was später durch das Urteil des BGH bestätigt wurde.

Verbot von Vorher-Nachher-Werbung

Im Urteil stellte der BGH klar, dass es egal ist, ob die Eingriffe minimalinvasiv sind oder nicht. Alle Eingriffe, die eine Veränderung der Körperform oder -gestalt beinhalten, fallen unter die gleichen Werbeverbote. Dies gilt insbesondere, weil eine Veränderung auch mit Risiken verbunden ist, die in der Werbung nicht ausreichend dargestellt werden können.

Das Heilmittelwerbegesetz schreibt in § 11 vor, dass für medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen keine Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern gemacht werden darf. Solche Bilder könnten Verbraucher in die Irre führen und unrealistische Erwartungen wecken.

Hintergrund zu “Dr. Rick” und “Dr. Nick”

Henrik Heüveldop (“Dr. Rick”) und Dominik Bettray (“Dr. Nick”) sind deutschlandweit bekannt und betreiben ihre Schönheitsklinik mit mehreren Standorten, darunter Düsseldorf und Oer-Erkenschwick in NRW. Trotz ihrer Selbstbezeichnung als „Ärzte“ haben beide keinen anerkanten Doktortitel in der ästhetischen Chirurgie und kritisieren die bürgerliche Wahrnehmung zu ihrem Tätigkeitsspektrum.

Risiken und Verbraucherempfehlungen

Minimal-invasive Verfahren, wie sie von Aesthetify angeboten werden, können zwar weniger invasiv erscheinen, beinhalten jedoch ebenfalls Risiken wie Schwellungen, blaue Flecken oder sogar Infektionen. Die Verbraucherzentrale fordert, dass potenzielle Patienten realistisch informiert und nicht durch falsche Werbung verleitet werden sollten.

Gesa Schölgens von der Verbraucherzentrale kommentierte die Thematik: „Uns stört vor allem, dass Vorher-Nachher-Bilder eine Erfolgsgarantie suggerieren, ohne die Chancen auf ein misslungenes Ergebnis zu zeigen.“ Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, sich bei solchen Eingriffen an Fachärzte zu wenden und sich umfassend über die Risiken zu informieren.

Die Entscheidungsfindung und das Verbot von Vorher-Nachher-Werbung könnte als Signalwirkung für den gesamten Markt im Bereich der Schönheitsmedizin wirken. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Influencer und die Klinik auf dieses Urteil reagieren werden.

Quellen: WDR, Verbraucherzentrale NRW, Rheinische Post

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