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BGH verhandelt über Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern

Der Bundesgerichtshof prüft die Zulässigkeit von Vorher-Nachher-Werbung für Schönheitsbehandlungen.

Bundesgerichtshof verhandelt über Werbung für Schönheitsbehandlungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit der Verhandlung über die Zulässigkeit von Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für minimal-invasive Schönheitseingriffe begonnen. Dies steht im Kontext einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Schönheitsklinik Aesthetify, die von den Influencern „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ betrieben wird.

Hintergründe zur Klage

Die Verbraucherzentrale NRW argumentiert, dass die verwendeten Vorher-Nachher-Bilder gegen das Heilmittelgesetz verstoßen. Diese Werbung könnte unrealistische Erwartungen wecken und die Risiken solcher Eingriffe nicht ausreichend verdeutlichen. Das Oberlandesgericht Hamm hatte bereits zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden.

Bestimmungen im Heilmittelgesetz

Im Paragraph 11 des Heilmittelgesetzes ist festgelegt, dass die Werbung für medizinisch nicht notwendige operativ-plastische Eingriffe mit Vorher-Nachher-Bildern nicht zulässig ist. Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, Verbraucher vor übereilten Entscheidungen zu schützen.

Die Schönheitsklinik Aesthetify

Aesthetify, gegründet von den Influencern „Dr. Rick“ (Henrik Heüverldop) und „Dr. Nick“ (Dominik Bettray), bietet an mehreren Standorten in Deutschland minimal-invasive Behandlungen an, darunter in Düsseldorf und Oer-Erkenschwick. Zu den Behandlungen gehören unter anderem Faltenbehandlungen und Lippenunterspritzungen mit Hyaluron oder Botox.

Risiken für Verbraucher

Obwohl die Behandlungen minimal invasiv sind und kein Skalpell verwenden, bestehen dennoch Risiken wie Schwellungen, blaue Flecken oder allergische Reaktionen. Diese Risiken sollten nicht unterschätzt werden.

Stellungnahme von Aesthetify

Nach der Entscheidung des OLG Hamm beenden die Influencer die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern. „Dr. Nick“ betont, wie wichtig es sei, dass Patienten informiert sind, was sie von den Behandlungen erwarten können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema der Werbung für Schönheitsbehandlungen vor dem BGH weitreichende Implikationen für die Branche und die Sicherstellung der Verbrauchersicherheit hat.

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