Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag gegen das Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz abgelehnt. Lärmreduktion steht im Fokus.
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag einen Eilantrag einer Privatperson abgelehnt, der gegen das seit dem 15. Mai geltende nächtliche Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz gerichtet war. Der Antragsteller wollte in der laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung auf dem Platz wieder Alkohol konsumieren.
Das Gericht entschied, dass der Gesundheitsschutz der Anwohner ein höheres Gewicht habe als das Interesse des Antragstellers an nächtlichem Alkoholkonsum. Das Alkoholverbot gilt von 22 bis 6 Uhr, sowohl auf der Platzfläche als auch in einigen angrenzenden Straßen.
In seiner Urteilsbegründung stellte das Verwaltungsgericht fest, dass das Verbot „voraussichtlich eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme zur Lärmreduktion“ sei. Es sei zu erwarten, dass der Brüsseler Platz als „Party-Treffpunkt“ durch das Verbot weniger attraktiv werde und somit die Lärmbelastung in der Umgebung abnehme.
Zusätzlich zu diesem Eilantrag gibt es weitere rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Alkoholverbot. Gastronomiebetriebe haben ebenfalls Klage gegen das Verbot für Außengastronomiefächen erhoben, während ein Gastronom gegen frühere Schließzeiten für Außenflächen vor dem Verwaltungsgericht gescheitert ist. Ein Beschwerdeverfahren wurde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.
Das Thema rund um den Brüsseler Platz bleibt also weiterhin ein Streitthema in den Gerichten.
Quelle: Rundschau Online
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