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Bundesverfassungsgericht: Staatstrojaner in NRW rechtens

Der Einsatz von Staatstrojanern in NRW ist verfassungsgemäß. Kritiker warnen vor Datenschutzrisiken.

Bundesverfassungsgericht: Staatstrojaner-Einsatz in NRW rechtens

Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. August 2025 entschieden, dass der Einsatz von sogenannten Staatstrojanern durch die Polizei in Nordrhein-Westfalen verfassungsgemäß ist. Damit wird die Anwendung solcher Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr schwerer Verbrechen, einschließlich Terroranschlägen, rechtlich abgesichert. Gleichzeitig wurden jedoch die Regelungen auf Bundesebene als zu locker eingestuft.

Nach Auffassung der Verfassungsrichter im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist der Einsatz dieser Technologien im NRW-Polizeigesetz, die es Ermittlern ermöglichen, verschlüsselte Kommunikation auf Smartphones und Computern zu entschlüsseln, in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Patrick Schlüter, äußerte sich zu dem Urteil und betonte die Bedeutung dieses Richterspruchs in aktuellen Zeiten, in denen die innere Sicherheit eine herausragende Rolle spielt. „Da ist dieser Richterspruch sehr bedeutsam“, erklärte Schlüter.

Die Entscheidung des Gerichts stärkt die Position der Sicherheitsbehörden, während Kritiker wie der Verein Digitalcourage die potenziellen Gefahren für den Datenschutz anmahnen. Die Kritiker weisen darauf hin, dass die Sicherheitslücken, die es ermöglichen, Staatstrojaner auf Geräten zu installieren, auch für Cyberkriminelle zugänglich sein könnten.

Einschränkungen im Bundesrecht

Das Bundesverfassungsgericht wies darauf hin, dass die heimliche Überwachung durch die Polizei nur bei schweren Straftaten zulässig ist. Diese Überwachungsmaßnahmen sollen nicht für Verbrechen angewendet werden, die mit einer niedrigeren Freiheitsstrafe geahndet werden, was bedeutet, dass die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Staatstrojanern auf Bundesebene überprüft und verschärft werden müssen.

Im Rahmen ihrer Befugnisse kann die Polizei durch Technologien wie Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) direkt auf Daten von Verdächtigen zugreifen, was die Geheimhaltung von Nachrichten in gängigen Chatdiensten wie WhatsApp oder Telegram betrifft. Außerdem können gesamte Chatverläufe und weitere Daten auf den betreffenden Geräten durchforstet werden.

In den letzten vier Jahren wurden nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei in NRW insgesamt 427 Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung und zur Quellen-TKÜ genehmigt und durchgeführt.

Der Verein Digitalcourage hat jedoch Verfassungsbeschwerden gegen die gesetzlichen Regelungen eingelegt, die die Nutzung von Staatstrojanern in den Gesetzen des Bundes und des Landes NRW betreffen. Sie argumentieren, dass die festgelegten Bedingungen für den Einsatz dieser Software unklar sind und die Datenschutzrechte der Bürger gefährdet sind.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat also nicht nur direkte Auswirkungen auf die Praxis in Nordrhein-Westfalen, sondern könnte auch die Gesetzgebung in anderen Bundesländern beeinflussen.

Quelle: WDR, dpa und Rheinische Post

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