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CO2-Pistole griffbereit dabei: Bundespolizei stoppt 20-Jährigen im Dortmunder Hauptbahnhof
2. August 2026

Im Dortmunder Hauptbahnhof hat die Bundespolizei einen 20-Jährigen mit einer griffbereiten CO2-Pistole erwischt.

Kontrolle im Hauptbahnhof endet mit Waffenfund

Am 31. Juli kam es im Dortmunder Hauptbahnhof zu einem Polizeieinsatz, der zeigt: Die Bundespolizei hat die Augen offen – auch an belebten Orten wie dem Hauptbahnhof. Gegen 19:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 20-jährigen Deutschen.1 Was sie dabei fanden, war alles andere als harmlos.

Was bei der Kontrolle herauskam

Im Verlauf der Personenkontrolle durchsuchten die Beamten den jungen Mann aus Korbach nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen. Und wurden fündig: Der 20-Jährige führte eine CO2-Waffe griffbereit mit sich.1 Also keine versteckte Ausrüstung irgendwo tief im Rucksack – sondern eine Gaswaffe, die er jederzeit hätte einsetzen können.

Die Bundespolizisten beschlagnahmten die Waffe sofort vor Ort. Nach erfolgter Belehrung machte der junge Mann keine Angaben zur Sache.1 Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte er seinen Weg fortsetzen – allerdings ohne seine CO2-Pistole.

Was jetzt auf ihn zukommt

Auch wenn der 20-Jährige nach der Kontrolle gehen durfte, ist die Sache damit nicht erledigt. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.1 Das kann empfindliche Konsequenzen haben – denn wer eine Waffe wie eine CO2-Pistole griffbereit in der Öffentlichkeit mit sich führt, bewegt sich rechtlich auf sehr dünnem Eis.

Warum das Waffengesetz hier greift

CO2-Pistolen mögen auf den ersten Blick wie Spielzeug wirken – sie sind es aber nicht. Wer eine solche Gaswaffe in der Öffentlichkeit zugriffsbereit trägt, verstößt in Deutschland gegen das Waffengesetz. Genau das ist dem 20-Jährigen aus Korbach jetzt zum Verhängnis geworden.1

  • CO2-Waffen gelten rechtlich nicht als Spielzeug
  • Das griffbereite Mitführen in der Öffentlichkeit ist in der Regel verboten
  • Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen haben

Bundespolizei bleibt wachsam

Der Vorfall im Dortmunder Hauptbahnhof ist ein Reminder: Bahnhöfe sind stark frequentierte Orte, an denen die Bundespolizei regelmäßig kontrolliert. Wer denkt, eine Waffe – egal ob CO2, Gas oder scharf – unbemerkt mitführen zu können, liegt falsch. Die Einsatzkräfte sind geschult darin, genau solche Situationen zu erkennen und konsequent zu handeln.1

Also, Leute: Lasst solche Sachen zuhause. Ein Bahnhof ist kein Ort für Waffen – punkt.

Quellen

  1. BPOL NRW: CO2-Pistole mitgeführt – Bundespolizei stellt 20-Jährigen im Dortmunder Hauptbahnhof – Presseportal


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