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CSU fordert im Bundesrat das Ende des „begleiteten Trinkens“

Gesundheitsminister ergreifen Initiative zur Abschaffung des ‚begleiteten Trinkens‘ für Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren.

Die CSU hat im Bundesrat einen Vorstoß zur Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ für 14- und 15-Jährige eingebracht. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach argumentiert, dass Alkohol für Jugendliche besonders gefährlich sei und deren Entwicklung nachhaltig schädigen könne. Die Initiative wurde am Freitag im Bundesrat präsentiert und in die Ausschüsse für Gesundheit sowie Familie und Jugend verwiesen.

Gerlach weist darauf hin, dass die Regelung, die es Jugendlichen erlaubt, im Beisein eines Elternteils alkoholische Getränke im öffentlichen Raum zu konsumieren, seit 1952 existiert. Sie empfand diese gesetzliche Ausnahme als „völlig aus der Zeit gefallen“ und begründete ihren Vorstoß mit gesundheitlichen Bedenken. Ähnlich äußerte sich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, der im Juni 2025 ebenfalls für die Abschaffung dieser Regelung plädierte.

Eine Anfang Juli durchgeführte Forsa-Umfrage der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) ergab, dass 65 Prozent der befragten Personen die aktuelle Regelung ablehnen.

Hintergrundinformationen

Laut Paragraf 9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) dürfen alkoholische Getränke wie Bier und Wein an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden, wenn sie nicht von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. Diese Regelung gilt nur im öffentlichen Raum, nicht jedoch in privaten Feierlichkeiten.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellte in einer Studie fest, dass Jugendliche ihr erstes Glas Alkohol durchschnittlich mit 15,1 Jahren konsumieren. Während dieser Zeitraum der Alkoholkonsum bei Heranwachsenden auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Corona-Pandemie liegt, ist der regelmäßige Konsum im Vergleich zu vor 20 Jahren deutlich gesunken.

Die Gesundheitsministerin und weitere Experten vertreten die Ansicht, dass ein früherer Alkoholkonsum mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden ist, insbesondere da sich das Gehirn von Jugendlichen noch in der Entwicklung befindet. Die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ wird als Maßnahme zur Reduzierung des Alkoholkonsums unter Jugendlichen betrachtet.

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