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Disziplinarverfahren gegen Dortmunds Oberbürgermeister Westphal eingeleitet

Die Bezirksregierung Arnsberg hat ein Disziplinarverfahren gegen Dortmunds OB Thomas Westphal eröffnet aufgrund eines umstrittenen Ratsbeschlusses.

Disziplinarverfahren gegen Dortmunds Oberbürgermeister

Die Bezirksregierung Arnsberg hat ein Disziplinarverfahren gegen den Dortmunder Oberbürgermeister Thomas Westphal eingeleitet. Dies geschieht im Zusammenhang mit einem umstrittenen Beschluss des Dortmunder Rates zu den Abstimmungen, an denen die AfD nicht beteiligt sein sollte.

Hintergrund des Verfahrens

Am 13. Februar dieses Jahres beschloss der Dortmunder Rat, dass Abstimmungen ausgeschlossen werden, bei denen eine Mehrheitsentscheidung nur mit den Stimmen der AfD zustande kommt. Die Bezirksregierung sieht diesen Beschluss als rechtswidrig an, da die AfD nicht vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde und eine Ausgrenzung politischer Parteien gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße.

Reaktionen des Oberbürgermeisters

Oberbürgermeister Westphal (SPD) hatte sich geweigert, den Beschluss zu beanstanden. Er bezeichnete die Entscheidung des Rates als eine nicht bindende Resolution. Die Bezirksregierung fordert jedoch eine offizielle Stellungnahme zu dem angreifbaren Beschluss. Diese Forderung wurde von Westphal nicht erfüllt, was zur Einleitung des Disziplinarverfahrens führte.

Potenzielle Folgen des Verfahrens

Die möglichen Konsequenzen für Westphal reichen von einer Geldbuße bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, abhängig von der Schwere des festgestellten Dienstvergehens. In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen die Aufsichtsbehörden für Kommunen und zuständig für solche Verfahren.

Die Stadt Dortmund äußerte sich bislang nicht detailliert zu dem Verfahren, bestätigte jedoch den Eingang des Schreibens aus Arnsberg und unterstrich, dass Oberbürgermeister Westphal sich bereits zuvor zu diesem Thema geäußert hatte.

Quelle: WDR, Bezirksregierung Arnsberg, Stadt Dortmund

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