Nach mehreren Unfällen im Rhein prüft Düsseldorf ein generelles Badeverbot, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Nach einer Reihe tödlicher Unfälle im Rhein plant Düsseldorf ein generelles Badeverbot im gesamten Stadtgebiet. Dies geschieht als Reaktion auf die steigende Zahl von Schwimmern, die trotz Warnungen und Schildern die Sicherheit ignorieren. In den letzten Wochen wurden bei extremen Temperaturen mehrere Menschen, darunter ein sechsjähriger Junge, Opfer von Unfällen im Wasser.
Die Stadtverwaltung zieht nun in Betracht, nicht nur das Schwimmen, sondern bereits das Betreten des Rheins zu untersagen. Frank Zantis, Sprecher der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) Nordrhein, sieht diesen Schritt als notwendig an. „Das ist der richtige Weg, um die Unfallzahlen zu senken“, erklärt er, da ein offizielles Verbot möglicherweise einige Menschen von der Idee abhält, in den Fluss zu springen.
Die DLRG begrüßt den vorgeschlagenen Schritt, betont jedoch, dass es auch eines hohen Kontrollbedarfs in den betroffenen Bereichen bedarf. Die potenziellen Regelungen erfordern zusätzliche Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung, um die Sicherheit für die Öffentlichkeit zu gewährleisten.
In Anbetracht der Anziehungskraft, die Gewässer bei hohen Temperaturen auf die Menschen ausüben, befürchtet die Stadtverwaltung, dass ohne entsprechende Maßnahmen die Unfallzahlen weiterhin steigen könnten.
Diese Entwicklung, die vor allem in städtischen Gebieten an Bedeutung gewinnt, wirft wichtige Fragen zur Sicherheit in Gewässern und den Verantwortlichkeiten der Städte auf.
Wie die Rheinische Post berichtet, prüfen auch andere Städte in Nordrhein-Westfalen die Einführung ähnlicher Badeverbote.
Quelle: Rheinische Post
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Chris says:
Und wieder schlägt der Regulierungsirrsinn zu.“Betretungsverbot“? Echt jetzt? Mit Gummistiefeln am Ufer planschen, die Füße abkühlen, einen Hundeball zurückholen im Uferbereich-verboten! Man mag zu einem Badeverbot stehen, wie man will, ich halte es beispuelsweise schon nicht für verhältnismäßig, aber ein Betretungsverbot ist es sicherlich nicht. Wieder werden sich Gerichte mit mangelhaften Schnellschüssen der Verwaltung herumschlagen müssen. Ganz zu schweigen von Abgrenzungproblemen zum Bundesrecht und ausdrücklich erlaubter Nutzung mit Wasserfahrzugen wie Kayak, Kanu, SUP.