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Facebook-Datenleck: Jetzt bis zu 600 Euro Schadensersatz
13. Oktober 2025

Facebook-Datenleck: Betroffene können bis zu 600 Euro Schadensersatz fordern. So kommen Sie an Ihr Geld.

Nach dem massiven Datenleck bei Facebook können Betroffene jetzt Schadensersatz fordern. Die Verbraucherzentrale hat eine Sammelklage gestartet, bei der bis zu 600 Euro möglich sind. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass allein der Kontrollverlust über persönliche Daten einen Anspruch begründet.

Worum es geht

Millionen Facebook-Nutzer in Deutschland sind vom Datenleck betroffen, bei dem persönliche Informationen wie Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen gestohlen wurden. Die Verbraucherzentrale hat eine Sammelklage eingereicht, um festzustellen, dass Facebook gegen Datenschutzrecht verstoßen hat. Betroffene können sich der Klage anschließen oder eigenständig Ansprüche geltend machen.

Die wichtigsten Fakten zum Schadensersatz

Laut Stiftung Warentest sind bis zu 600 Euro Schadensersatz möglich. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bereits der Kontrollverlust über die Daten einen Anspruch von mindestens 100 Euro rechtfertigt, wie netzpolitik.org berichtet. In einem konkreten Fall musste Meta bereits 250 Euro zahlen.

Verschiedene Wege zum Schadensersatz

Betroffene haben mehrere Optionen: Sie können sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale anschließen, eigenständig klagen oder ihren Anspruch verkaufen. Das Unternehmen Privacy ReClaim bietet laut WBS Legal eine Sofortauszahlung von 50 Euro für die Abtretung der Ansprüche an. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.

Das bedeutet es für NRW

Auch in Nordrhein-Westfalen sind hunderttausende Facebook-Nutzer vom Datenleck betroffen. Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wer prüfen möchte, ob die eigenen Daten betroffen sind, kann dies über verschiedene Online-Tools tun. Wichtig ist, zeitnah zu handeln, da Verjährungsfristen gelten.

So geht es weiter

Die Sammelklage der Verbraucherzentrale läuft noch. Betroffene sollten dokumentieren, welche ihrer Daten gestohlen wurden und sich über ihre Optionen informieren. Meta hat angekündigt, gegen Urteile vorzugehen, doch die bisherigen Gerichtsentscheidungen stärken die Position der Verbraucher deutlich.

Quellen

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