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Fairness-Abkommen: Klarstellungen zur Wahlkampfberichterstattung

Im Kölner Wahlkampf gibt es keine Maulkorb-Vereinbarung für Parteien.

Keine ‚Maulkorb-Vereinbarung‘ im Wahlkampf in Köln

Im Rahmen des Kommunal-Wahlkampfs in Nordrhein-Westfalen sorgte das Fairness-Abkommen der Parteien in der vergangenen Woche für bundesweite Aufmerksamkeit. Einige Medien hatten den Eindruck vermittelt, dass alle Parteien in Köln außer der AfD sich darauf geeinigt hätten, im Wahlkampf ausschließlich positiv über Zuwanderung zu kommunizieren.

Bernhard Seiger, Superintendent der evangelischen Kirche im Kölner Raum, widerspricht dieser Darstellung in einem Interview mit SWR Aktuell. Er kritisierte die Berichterstattung als „Falschmeldung“ und „Verdrehen von Worten“. Seiger betont, dass in Köln keine offene Diskussion über das Thema Flüchtlinge verboten sei. Das Abkommen zielt darauf ab, den Stil der Auseinandersetzung zu gestalten und eine sachliche Kommunikation zu fördern.

Das seit Jahrzehnten bestehende Fairness-Abkommen ermögliche eine sachbezogene Debatte über alle Themen im Rahmen des Wahlkampfs, jedoch ohne Personen zu diffamieren. Seiger erläutert weiter, dass ein umstrittenes Wahlplakat der CDU gegen eine Flüchtlingseinrichtung tatsächlich keine Verletzung der Vereinbarung darstelle. Diese Information sei in den Medien mehrfach korrekt wiedergegeben worden. Es gebe jedoch Personen, die lieber eine andere Botschaft verbreiten wollten, die darauf hindeutet, dass in Köln eine offene Diskussion nicht zulässig sei.

Im Gespräch mit SWR Aktuell erklärt Seiger außerdem, warum die AfD von der Vereinbarung ausgeschlossen ist.

Podcast und weitere Informationen

Für weitere Informationen und zur Diskussion können Hörer den Podcast des Interviews auf der Webseite anhören.

Quelle: SWR Aktuell

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