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Fall einer seit 16 Jahren kranken Lehrerin sorgt für Hitze

Neue Details zur seit 16 Jahren krankgeschriebenen Lehrerin aus Duisburg aufgetaucht – ein Fall mit möglichen Konsequenzen.

Fall einer seit 16 Jahren kranken Lehrerin sorgt für Aufsehen

Der Fall einer Lehrerin aus Duisburg, die seit 16 Jahren krankgeschrieben ist, hat in den letzten Wochen bundesweit großes Aufsehen erregt. Jüngste Entwicklungen werfen Fragen zu den Umständen ihrer Erkrankung und ihrer Nebentätigkeit auf.

Krankheitsmeldung und Nebentätigkeit

Die Lehrerin war seit 2009 aufgrund psychischer Probleme krankgeschrieben und stand als Beamtin im Dienst des Landes NRW. In dieser Zeit erhielt sie volle Bezüge, die laut Informationen der Bild-Zeitung zwischen 5.051 und 6.174 Euro monatlich lagen. Besondere Aufmerksamkeit zog die Nachricht auf sich, dass sie angeblich im Nebenjob als Heilpraktikerin tätig war und an verschiedenen Wettbewerben teilnahm, darunter ein Gründerwettbewerb, bei dem sie ein Preisgeld von 5.000 Euro erhielt.

Ärztliche Untersuchung und rechtliche Auseinandersetzungen

Obwohl Lehrkräfte bei längeren Krankschreibungen normalerweise eine amtsärztliche Untersuchung unterzogen werden, scheint dies im Fall der Duisburger Lehrerin nicht erfolgt zu sein. Erst im Jahr 2024 wurde der Fall neu aufgegriffen, als eine Sachbearbeiterin die amtsärztliche Untersuchung anordnete. Diese Maßnahme wurde jedoch durch eine Klage der Lehrerin gegen das Land NRW blockiert.

Stellungnahme der Bezirksregierung

Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte, dass sie den Fall umfassend aufarbeite und derzeit keine weiteren Details veröffentlichen könne. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) bezeichnete die Situation als gravierendes Fehlverhalten innerhalb der Behörde und kündigte an, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, falls die Vorwürfe sich bestätigen sollten.

Mögliche Folgen für die Lehrerin

Gemäß der Einschätzung von Ralf Delgmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, könnte die Lehrerin, sollte sich herausstellen, dass sie tatsächlich während ihrer Krankschreibung einer Nebentätigkeit nachging, aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Disziplinarverfahren können sich über Jahre hinziehen und während dieser Zeit können die Bezüge des Beamten auf die Hälfte reduziert werden, sofern die finanziellen Verhältnisse dies zulassen.

Der Fall bleibt weiterhin umstritten und es bleibt abzuwarten, welche weiteren Informationen ans Licht kommen.

Quelle: WDR

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