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Flüchtiger Häftling aus JVA Bielefeld nach Istanbul geflogen

Ein Häftling aus Bielefeld flüchtete über Brüssel nach Istanbul. Sein besonderer Hintergrund ließ die Flucht möglich werden.

Flüchtiger Häftling aus Bielefeld auf dem Weg nach Istanbul

Die Ermittler der Polizei haben nun bestätigt, dass ein geflohener Häftling aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bielefeld sich nach Istanbul in der Türkei abgesetzt hat. Wie aus einem vertraulichen Bericht des Innenministeriums an den nordrhein-westfälischen Landtag hervorgeht, fand die Flucht am 18. Juni diesen Jahres statt. Der 39-Jährige wurde um 7:15 Uhr von Brüssel nach Istanbul geflogen.

Die Flucht kam durch ein Social Media-Foto des Verdächtigen am Flughafen Brüssel ans Licht, was bereits vorher Spekulationen aufwarf.

Details zur Flucht

Laut Informationen eines Bekannten soll der Flüchtige bei seiner Ankunft in der Türkei aufgrund einer nicht bezahlten Geldstrafe inhaftiert worden sein. Dies wurde in einem Ministeriumsbericht erwähnt, allerdings hat die Polizei noch keine offizielle Rückmeldung von ihrem Verbindungsbeamten in Ankara erhalten.

Die Möglichkeit, die Flucht reibungslos zu gestalten, lag unter anderem darin, dass erst am 20. Juni ein internationaler Haftbefehl gegen den Mann beantragt wurde, der jedoch erst am 22. Juni vom zuständigen Gericht erlassen wurde. Erst am 24. Juni folgte die europaweite Fahndung, also sechs Tage nach seinem Abflug.

Sportliche Fähigkeiten erleichterten die Flucht

Die Polizei hegt den Verdacht, dass der 39-Jährige aufgrund seiner Fähigkeiten als Parkourläufer in der Lage war, ein Rolltor sowie einen Zaun der JVA zu überwinden. Parkour ist eine Fortbewegungsform, bei der Hindernisse auf effektive Weise überwunden werden. Ein früherer Bericht, der besagte, der Häftling sei über ein Rolltor und eine Mauer geflüchtet, wurde somit korrigiert. Offiziell wird nun berichtet, dass er über ein Rolltor und einen JVA-Zaun entkam.

Bezüglich seiner Zugehörigkeit zu Rockergruppierungen stellte sich heraus, dass der Mann derzeit keiner solchen Gruppierung angehört. Er bezeichnet sich selbst lediglich als Motorradfahrer.

Diese Ereignisse werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und Sicherheitslücken im Justizsystem von Nordrhein-Westfalen.

Quelle: WDR, dpa

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