Ein Waldbrand in Bad Wünnenberg hat juristische Folgen für einen Forstbetrieb, der die Einsatzkosten teilen muss.
Ein Waldbrand in Bad Wünnenberg hat rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Ein Forstbetrieb aus Olsberg, dessen Holzerntemaschine den Brand im Leiberger Wald vor zwei Jahren auslöste, wollte die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr nicht übernehmen und klagte gegen die Stadt Bad Wünnenberg.
Das Verwaltungsgericht Minden äußerte Bedenken hinsichtlich der Satzung der Stadt, die einen Betrag von rund 16.500 Euro vom Forstbetrieb forderte. Die Stadt wollte die Auslagen für Personal und Fahrzeuge, die während des aufwendigen Feuerwehreinsatzes anfallen, zurückgefordert werden. Das Gericht wies darauf hin, dass eine grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden könne und schlug deshalb einen Vergleich vor.
Der Einsatz der Feuerwehr war im Sommer 2023 außergewöhnlich und erforderte viele Ressourcen. Auf einer Fläche von 2.700 Quadratmetern brannte es den ganzen Tag über in unwegsamem Gelände. Die Feuerwehr musste Wasser im Pendelverkehr heranschaffen und war mit etwa 100 Einsatzkräften im Einsatz. Der Brand, der durch einen Defekt in der Holzerntemaschine, einem sogenannten „Harvester“, verursacht wurde, war bereits aus größerer Entfernung sichtbar.
Der zwischen der Stadt und dem Forstbetrieb getroffene Vergleich sieht vor, dass beide Seiten nun die Kosten für den Einsatz teilen. Dieser Vorfall verdeutlicht die Herausforderungen, die mit Waldbränden verbunden sind und die Notwendigkeit rechtlicher Klarheit in solchen Fällen.
Quelle: WDR, Verwaltungsgericht Minden, Stadt Bad Wünnenberg
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