Bundesverwaltungsgericht entscheidet über umstrittenen A1-Lückenschluss in der Eifel. 25 km fehlen noch.
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute über den umstrittenen Lückenschluss der Autobahn 1 in der Eifel entschieden. Seit Jahrzehnten klafft in Deutschlands drittlängster Autobahn eine 25 Kilometer lange Lücke zwischen Blankenheim in Nordrhein-Westfalen und Kelberg in Rheinland-Pfalz.
Der fehlende Autobahnabschnitt in der Eifel ist eines der letzten großen Lückenschluss-Projekte im deutschen Autobahnnetz. Laut Spiegel hat das Bundesverwaltungsgericht heute seine Entscheidung zu dem kontroversen Bauvorhaben bekannt gegeben. Die Verhandlung fand um 15 Uhr statt, wie TV Mittelrhein berichtete.
Nach Angaben der Autobahn GmbH fehlen derzeit noch 25 Kilometer Autobahn zwischen Blankenheim und Kelberg. Das Projekt gliedert sich in zwei Abschnitte: Blankenheim-Lommersdorf-Adenau und Adenau-Kelberg. Durch den Lückenschluss würde laut Autobahn GmbH eine 730 Kilometer lange durchgängige Fernstraßenverbindung von der Ostsee bis nach Frankreich entstehen.
Die Planungen für den Lückenschluss laufen weiter. Laut der offiziellen Projektseite ist beim Abschnitt Adenau-Lommersdorf für das Jahr 2026 die Vorlage des Vorentwurfs geplant. Nach Genehmigung des Vorentwurfs soll die derzeit ruhende Planung wieder aufgenommen werden.
Der Lückenschluss der A1 hätte erhebliche Auswirkungen für Nordrhein-Westfalen. Die durchgängige Autobahnverbindung würde die Eifel-Region besser an das überregionale Fernstraßennetz anbinden. Besonders die Gemeinde Blankenheim als westlicher Endpunkt der bisherigen Autobahn wäre direkt betroffen. Die verbesserte Verkehrsanbindung könnte die wirtschaftliche Entwicklung der strukturschwachen Eifel-Region fördern.
Die heutige Gerichtsentscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein für das seit Jahrzehnten diskutierte Projekt. Unabhängig vom Urteil werden die weiteren Planungsschritte zeigen, ob und wann die letzte große Lücke im deutschen Autobahnnetz geschlossen wird. Bei einem positiven Bescheid könnte mit der Umsetzung der nächsten Planungsphasen begonnen werden.
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