Teilzeitkräfte in Nordrhein-Westfalen können sich bei Diskriminierung auf verschiedene Weise helfen lassen.
Trotz gesetzlicher Vorgaben erfahren Teilzeitkräfte in Nordrhein-Westfalen häufig Diskriminierung am Arbeitsplatz. Dies geschieht beispielsweise bei der Berechnung von Überstundenzuschlägen oder der Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge. Berechtigterweise dürfen Teilzeitbeschäftigte laut Gesetz nur dann anders behandelt werden, wenn sachliche Gründe dies rechtfertigen.
Betroffene Teilzeitkräfte, die den Verdacht haben, gegenüber Vollzeitmitarbeitenden benachteiligt zu sein, sollten sich rechtzeitig Unterstützung suchen. Laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, kann eine Beschwerde beim Betriebsrat ein erster Schritt sein. Weitere Anlaufstellen sind Gewerkschaften oder spezialisierte Rechtsanwälte.
Mitgliedern einer Gewerkschaft steht oft kostenloser Rechtsschutz zu, um ihre Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durchzusetzen. Sollte ein Arbeitgeber eine festgestellte Diskriminierung nicht oder nur unzureichend beseitigen, drohen ihm Schadenersatz- und Entschädigungsforderungen gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Beschäftigte haben zudem die Möglichkeit, entgangene Vorteile wie Überstundenzuschläge oder sonstige Zulagen rückwirkend geltend zu machen.
Die Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz ist ein zentrales Anliegen, das nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Dimensionen hat.
Quelle: dpa
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