Der Kölner Stadtrat soll über den Abriss denkmalgeschützter Brücken abstimmen. Die Stadt geht mit 95 Millionen Euro in Vorleistung.
Der Kölner Stadtrat steht vor einer wichtigen Entscheidung: Per Dringlichkeitsbeschluss soll über den Abriss der Eisenbahnbrücken an der Venloer und der Vogelsanger Straße abgestimmt werden. Die Stadt plant, 95 Millionen Euro in Vorleistung zu gehen.
Vor etwa drei Jahren hatte die Stadt dem Abriss der denkmalgeschützten Bahnbrücke über die Deutz-Mülheimer Straße nur unter der Auflage zugestimmt, dass alle linksrheinischen, denkmalgeschützten Brücken erhalten bleiben. Der aktuelle Dringlichkeitsbeschluss würde diese Vereinbarung obsolet machen und stellt fest, dass die Brücken über die Venloer und die Vogelsanger Straße in drei Jahren abgerissen werden sollen.
Die Planung sieht vor, die Widerlager abzureißen und neu zu setzen sowie die vorhandenen Stahlbogenbrücken durch Neubauten zu ersetzen. Geplant sind verschiedene Brückenarten, darunter Stahltrogbrücken und Trägerrostbrücken, welche unter anderem den Abstellgleisen im Bahnhof West dienen sollen.
In der Vorlage für die Entscheidung wird festgehalten, dass die Stadt den Plänen der Bahn zustimmt und ab 2027 mit 50 Prozent der Kosten in Vorleistung geht. Die dokumentierte Kreuzungsvereinbarung soll den Straßen- und Schienenverkehr berücksichtigen. Die finanziellen Belastungen für die Stadt belaufen sich für beide Brücken auf etwa 95 Millionen Euro, was eine erhebliche Vorfinanzierung darstellt.
Trotz der geplanten Maßnahmen regt sich Widerstand aus der Politik. Roland Schüler, Verkehrsexperte der Grünen und Mitglied der Bezirksvertretung Lindenthal, sowie der Bezirksbürgermeister der Innenstadt, Andreas Hupke, haben Bedenken bezüglich der Notwendigkeit des Abrisses geäußert. Sie verweisen auf ein Gutachten, das von der Bahn in Auftrag gegeben wurde und belegt, dass eine Sanierung der Brücke an der Venloer Straße möglich sei, was signifikante Kosteneinsparungen zur Folge hätte.
Die Brücken werden von Hupke als Kulturgut betrachtet. Er fordert eine Überprüfung der Sanierungsoptionen, um das historische Erbe der Brücken nicht zu gefährden.
Die Bahn argumentiert, dass die Dringlichkeit der Entscheidung notwendig sei, da eine reguläre Beratungsfolge eine Beschlussfassung erst nach der anstehenden Kommunalwahl ermögliche. Der Bauzeitraum für die Baumaßnahmen ist bereits auf die Jahre 2028 und 2029 festgelegt, sodass eine zeitnahe Zustimmung der Stadt erforderlich ist, um den Eisenbahnverkehr nicht unnötig zu beeinträchtigen.
Die beiden betroffenen Brücken überführen die zweigleisigen Strecken Köln/Bingen und Hauptbahnhof/Bahnhof West sowie die eingleisige Strecke nach Köln Ehrenfeld. Mit dem Neubau der Brücken soll auch die Durchfahrtshöhe auf 4,50 Meter erhöht werden.
Diese Entwicklungen stehen im Fokus zukünftiger Diskussionen über den Denkmalschutz und die Infrastrukturplanung in Köln.
Quelle: Rundschau Online
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