Im Kreis Soest müssen Jäger Blutproben von erlegten Wildschweinen nehmen, um die Afrikanische Schweinepest frühzeitig zu erkennen.
Der Kreis Soest hat mit sofortiger Wirkung Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ergriffen. Jäger sind verpflichtet, von jedem erlegten Wildschwein eine Blutprobe zu entnehmen. Diese Entscheidung wurde von der Soester Kreisveterinärdirektorin Martina Poppe bekannt gegeben und gilt ab dem 1. Juli 2025.
Die Blutproben sollen helfen, einen möglichen Ausbruch der ASP frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls schnell reagieren zu können, falls es doch zu einem Ausbruch kommen sollte. Poppe betonte die Wichtigkeit dieser Vorsorgemaßnahme und kündigte an, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten für die Testungen übernimmt.
Vor wenigen Wochen wurde die Tierseuche bei Wildschweinen im benachbarten Kreis Olpe nachgewiesen. Daher sind neben dem Kreis Soest auch die Landkreise Hochsauerland, Paderborn und Siegen-Wittgenstein von ähnlichen Maßnahmen betroffen. Im Märkischen Kreis gibt es Empfehlungen für die Jägerschaft, sich am Monitoring zu beteiligen.
Zusätzlich zu den Blutproben hat der Kreis Soest ein Online-Meldesystem eingerichtet, um tote Wildschweine im Wald zu melden. Poppe erklärte, wie wichtig es sei, gefundene Kadaver sofort zu melden, ohne sie zu berühren, um eine mögliche Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Zudem sollten Hunde nicht mit den Tieren in Kontakt gelangen.
Die Afrikanische Schweinepest stellt eine große Gefahr für Haus- und Wildschweine dar, ist jedoch für Menschen ungefährlich. Da die Erkrankung über kontaminierte Kleidung und andere Wege weit verbreitet werden kann, sind solche Maßnahmen entscheidend für die Gesundheit der Schweinebestände in der Region.
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